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Hier geht es um den Begriff "Verfassung". Die Bundesverfassung der Schweiz wird hier exemplarisch behandelt.


Als Verfassung bezeichne ich eine als gültig durchgesetzte Beschreibung der politischen Verhältnisse in einem Staat.

Eine typische Verfassung beschreibt die Rechtsform des Staates und fungiert dort als allgemeinstes Gesetz.

In Deutschland wird mit dem Ausdruck Grundgesetz daraufhingewiesen, dass "demokratische Verfassungen eigentlich einer Mehrheitszustimmung bedürfen und nicht von "oben" oder von "aussen" in Kraft gesetzt werden können. Das ist natürlich Fiktion, die Verfassung beschreibt ja insbesondere die Art ihrer Entstehung.
Vergleiche dazu Ferdinand Lassalle: Ueber Verfassungswesen.

Eine spezifischen Verfassung ist die Währung, die die Finanzangelegenheiten des Staates beschreibt.
In vielen Demokratien (USA, Schweiz, Europa) wird durch die Währung eine Sonderbehörde mit grosser Autonomie eingerichtet. Oft wird in den Währungen auch eine privatrechtliche Organisation der Zentralbank bestimmt (Fed, SNB)

Synonyme: Konstitution, Satzung


 

Später (Seite 9) erscheinen die Gesetze als Rechtsquellen. Dort steht, die Verfassung sei ein Grundgesetz und die eigentlichen Gesetze führen das (Grund)gesetz weiter aus. Damit wird nicht gesagt, was ein Gesetz ist, das wird vorausgesetzt. Deshalb haben wir hier eben so viel Zeit darauf verwendet. Für uns macht es jetzt aber auch Sinn, dass jeder Staat ein eigenes Grund-Gesetz hat, in der Schweiz haben sogar die Kantone eigene Grundgesetze. Weshalb nämlich?

Weil Gesetze der Welt nichts befehlen, sondern diese nur beschreiben. Wenn sich die Menschen in verschiedenen Gebieten eben unterschiedlich verhalten - und sei es, weil ihnen verschiedenes befohlen wird - , gibt es eben auch unterschiedliche Gesetze. In der Schweiz gibt es Gestze, die an den einen Orten gelten und an den andern nicht. Es gibt aber auch Gesetze, die über das ganze Gebiet der Schweiz gelten, weil sich eben in bestimmten Dingen alle Schweizer gleich verhalten.

Schweizer sein, heisst nichts anderes, als eben jener Gesetzmässigkeit unterstellt zu sein. Jeder Staat besteht aus den ihm gemeinsam Unterstellten. Würden sich die Menschen in unseren Nachbarländern so verhalten wie wir, wären wir mit ihnen zusammen in einem Staat. Sie verfolgen sicher die aktuellen Bemühungen zur Gründung einer "Europäischen Gesellschaft" anstelle der Europäischen Gemeinschaft".

In unserem Buch steht (Seite 5), dass der Staat Gesetze erlässt und deren Befolgung erzwingt. Das scheint zu unserer Auffassung in einem gewissen Widerspruch zu stehen. Immer wenn wir solche wirklichen oder vermeintlichen Widersprüche entdecken, müssen wir aufpassen - oder eben genau lesen. Wir wissen ja, dass der Autor des Buches uns etwas sagen will. Die Frage ist, ob wir ihn genau verstehen und natürlich auch, ob er sich genau ausgedrückt hat.

Bevor wir auf die Frage eingehen, lesen wir noch etwas weiter: Es steht auch, dass wir uns nicht nur durch Zwang bestimmen lassen, sondern ebenso durch Sitte und Sittlichkeit. Schliesslich steht, dass das Recht den wirklichen Verhaltensweisen angepasst wird (Konkubinat,etc).

"Im" Staat bestimmen also Recht, Sitte und Sittlichkeit das menschliche Verhalten. Sittlichkeit und Sitte werden normalerweise nicht erzwungen, sie sind aber mit genügender Macht jederzeit erzwingbar, wie gerade die Beispiele in unserem Buch zeigen. Tell musste Grüssen, im Militär müssen wir Grüssen.

Das Wesen unserer Rechtsordnung lässt sich durch folgende vier Merkmale kennzeichnen:
- vom Volk getragen
- bürgerlich (nicht kommunistische, religiöse) Weltanschauung
- Veränderbar
- Erzwingbar, Durchsetzbar

aus Rechtskunde

Material der Baustelle

"Kaum eine der vielen Errungenschaften moderner Zivilisation ist so sehr das Ergebnis absichtlicher Planung wie die Verfassungen, mit denen sich seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die modernen Staaten ausstatten. Wie kann man in Kenntnis dieses Sachverhalts von Evolution sprechen? Evolution wird doch durchweg als "blind" beschrieben, jedenfalls als eine Änderung von Strukturen, die nicht im Hinblick auf ein Ziel erfolgt, sondern sich aus der Verarbeitung von Zufallsanstößen ergibt. Man mag zugestehen, daß in der soziokulturellen Evolution Intentionen der Akteure eine Rolle spielen; aber wenn es sich überhaupt um Evolution handelt, dann müssen sie die Rolle des Zufalls spielen. Und es mag sein, daß Akteure sich durch rationale Kriterien leiten lassen, aber wenn es sich überhaupt um Evolution handelt, Iäßt dies keinen Rückschluß auf die Rationalität des Gesamtresultats zu. Juristen werden Verfassungen eher als Gegenstand planmäßiger Gestaltung ansehen, auch wenn sie heute gerne zugeben, daß dies nicht ein einmaliger Vorgang sein kann, sondern durch Interpretation und gegebenenfalls durch Verfassungsänderung nachgeplant werden muß. Für Soziologen liegt es näher, das Moment absichtsvoller Gestaltung nicht so hoch zu veranschlagen, es eher mit einer gewissen Nachsicht als Machbarkeitsillusion zu behandeln, und das führt dann zu einer evolutionstheoretischen Begrifflichkeit. Planung oder Evolution - man kann sich eine Entscheidung zwischen diesen Alternativen erleichtern, wenn man zunächst einmal fragt, was denn neu war an den Konzepten, die man in der Rechtsform einer Verfassung zu verwirklichen versucht hat. ..." Einleitende Sätze aus: Luhmann, N. (1990) Verfassung als evolutionäre Errungenschaft

Ein Grundgesetz steht nicht im Gegensatz zu einer Verfassung, sondern stellt im Gegenteil deren Weiterentwicklung dar, die sehr viel mehr regelt als z.B. eine eher rudimentäre Verfassung à la USA. Das hat absolut nichts mit dem besetzten Status nach 1945 zu tun. Auch das nie besetzte neutrale Schweden hat ein Grundgesetz, das Vereinigte Königreich hingegen nicht einmal eine geschriebene Verfassung.

[ 100-jahre-verfassung, nzz ]
[SRG in der Verfassung, exemplarische Vorstellung de Weck ]
Politik-Grundlagen
siehe auch: Währung
ein kleines Projekt
[Wikipedia]
[aus Rechtskunde]
[noch verarbeiten]
[Französische Verfassung von 1793]
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