Verfassung        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]     

Verfassung - ein kleines Projekt auf google+

ein kleines Projekt auf google+
Da ich nicht weiss, was man dort wie lange finden kann kopiere ich einiges hierher

Im Ordner ../verfassung sind die Verfassungen der Schweiz und des Kantons Zürich

hier ein paar Links
wp: Verfassung_der_Vereinigten_Staaten
wp: Verfassung


Die Präambel der Verfassung besteht aus einem einzigen Satz, der das Dokument und seinen Zweck vorstellt. Die Präambel verleiht selbst keine Macht und verbietet auch keine Handlungen, sondern erklärt nur den Hintergrund und Sinn der Verfassung. Ein Gottesbezug findet sich bewusst nicht, da die Verfassung ein rein säkulares Dokument ist. Die Präambel, insbesondere die ersten drei Worte “We the people”, ist einer der am häufigsten zitierten Abschnitte der Verfassung.

Verfassung der nicht-Lohn- Gemeinschaft

Erläuterung der generellen Vorstellungen In dieser Gemeinschaft gibt es keine Lohnarbeit … natürlich auch keine Sklaven-, Leibeigenen, und andere Formen, die Arbeitskraft aneignen. Im Hintergrund steht die Analyse von K. Marx, nach welcher Kapitalismus darauf beruht, dass Arbeitskraft als Ware betrachtet wird. Es geht hier nicht um irgendeine marxistische, kommunistische, sozialistische usw Gesellschaft, sondern um eine neu zu entwickelnde, die eine Alternative zum Kapitalismus und noch primitiveren Gesellschaftsformen, die wir dem Mittelalter und der Antike zuschreiben, wo es Sklaven und die römisch-rechtliche Familia gab. Ausgangspunkt sind die aufgeklärten Vorstellungen, die vor gut zweihundert Jahren zuerst in den Vereinigten Staat von Amerika umgesetzt wurden und via die französische Revolution auch in die Schweiz kamen. Allerdings verwist das „checks and balances“ auf Gewaltenteilung also auf Gewalt hin. Der Grundrechtekatalog (Bill of Rights) und das Bekenntnis zu Recht und Gesetz, also zu einer Verfassung sind Essenz der Aufklärung und deshalb weder die Währung noch der Kapitalismus darin begriffen. Und das ist auch heute noch der Fall. Wir nehmen die aktuelle Schweizer Verfassung und ändern sie, wo sie als politische Oekonomie erscheint, also Lohnarbeit akzeptiert. Diese Verfassung wird operativ geschrieben. Alle Wertvorstellungen wie Würde, Gott, Gleichheit usw entfallen.Es gibt keinerlei übergeordnetes Recht. Diese Verfassung versteht sich deskriptiv. Das heisst, sie wird laufend an die Verhältnisse angepasst und schreibt mithin - jenseits der Präambel - keine Verhältnisse vor. Wenn die Präambel verändert wird, wird das als Neugründung einer Gemeinschaft interpretiert. Abgleich mit der Schweizer Verfassung Präambel Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung: 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft. Art. 2 Zweck 1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. 2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
   Präambel entfällt eigenartige Formulierung, bezieht sich auf die Entstehung durch eine Zusammenlegung mehrerer Geschaften (zuvor in relativ autonomen Kantonen) wird ersetzt durch: Die Subjekte der Verfassung entfällt im Bestreben, die Verfassung fortgesetzt aufzuheben, also zu bewahren und zu verändern, entfällt entfällt gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, also daran, wieviel Teilhabe der Schwächste hat, und im Wissen, dass wir alles in Franken messen, und im Wissen, dass wir uns nicht gegenseitig ausbeuten, also keinerlei Arbeitskraft handeln, geben sich folgende Verfassung: 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die verfasste Gemeinschaft Die Subjekte bilden die Gemeinschaft. Die Gemeinschaft unterliegt keiner anderen Verfassung und sie kennt kein höheres Recht. Art. 2 Zweck 1 Die Gemeinschaft wahrt die Unabhängigkeit. 2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt und die kulturelle Vielfalt

siehe auch: Währung