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zur schweizerischen Vollgeld-Initiative

Vollgeld existiert in einem Währungsraum, falls das Geld der entsprechenden Währung ausschliesslich von der Zentralbank ausgegeben wird. Der Ausdruck "Vollgeld" suggeriert vollwertiges Geld, was ziemlich unsinnig ist, obwohl Vollgeld natürlich kein Unsinn ist (siehe dazu Geschichte, Geldwert).

Der Ausdruck Vollgeld suggeriert, dass es auch anderes Geld, sozusagen Nicht-Vollgeld gebe und problematisiert damit, was als Geld gesehen wird. Für Münzen und Banknoten haben viele Zentralbanken ein Monopol, während das sogenannte Giralgeld (oder Buchgeld), das mittlerweile in entwickelten Staaten ca. 90% des "Geldes" ausmacht, von Privaten (sogenannten Geschäftsbanken) geschöpft wird.

bild Anmerkungen:
  • Giralgeld ist kein Geld, sondern ein diffuser Anspruch auf Geld.
  • Die Banken sind im Eigentum von konkreten Menschen, die anonym sind. Giralgeld wird also von konkreten Menschen "geschöpft".
  • Unter einer Vollgeld-Währung würde die Zentralbank auch Giralgeld "verleihen" (schöpfen, Fiat Money), während Geschäftsbanken das nicht mehr tun können. Das Giralgeld der Zentralbanken gilt dann in dieser Perspektive als Vollgeld, das nicht wie das aktuelle Giralgeld nur ein Anspruch auf Geld darstellt.

    bild Anmerkungen:
    Es herrscht in den Vollgeld-Kreisen eine totale Begriffsverwirrung, in welcher Giralgeld oft mit elektronischem Geld gleichgesetzt wird. Giralgeld ist auch kein Geld, wenn es von einer Zentralbank geschöpft wird und etwas ganz anderes als elektronisches Geld (Todesco, R: Geld).

    Was soll Vollgeld bewirken?
    Die vermeintliche Seigniorage soll via die Zentralbank an das Staatsvermögen statt in die Hände der Bankiers fallen.

    Bislang druckt die Zentralbank Banknoten, wenn sie meint, dass zuwenige im Umlauf sind. Banknoten haben aber in Bezug auf die Finanzen nur noch eine kleine Bedeutung. Eigentlich sind sie wie die Geldmünzen am Aussterben. Die grossse Mehrheit des Finanzverkehrs läuft über Giralkontos, auf welchen Gutschriften und Belastungen eingetragen werden.
    Aktuell ist es den Geschäftsbanken erlaubt, mir einen Kredit gutzuschreiben, indem sie auf meinem Giralkonto ein Belastung eintragen. Dazu muss die Bank kein Geld haben, das sie ausgeben könnte, sie braucht nur eine Mindestdeckung für alle Buchkredite, die sie vergibt.
    Unter einer Vollgeld-Währung ist dieses Art des Kreditgebens nur noch der Zentralbank erlaubt. Jede Bank, die einen Kredit vergibt, muss das entsprechende Geld entweder haben oder ihrerseits von jemandem ausleihen. Geschäftsbanken können weiterhin am Markt Geld aufnehmen und verleihen.

    bild Anmerkungen:
    Der riesige Gewinn, den die Bankiers mit Giralgeld machen, beruht auf der Verzinszung von Buchgeld, was natürlich etwas anderes ist als die ursprüngliche Seigniorage. Die Zentralbank wird also wie jede andere Bank nur an den Zinsen auf dem Buchgeld Geld verdienen. Die Zentralbank und mithin der Staat verdient so anstelle der Geschäftsbankiers.

    Wie geht die Einführung einer Vollgeldwährung konkret?
    Jede Währung ist eine Verfassung und muss demnach "verfasst" werden. In der Schweiz beispielsweise durch eine Abstimmung in der Bundesverfassung verankert werden. In der Vollgeld-Währung wird dann bestimmt, wer was in Bezug auf die Währung tun darf.
    Hier sind drei Aspekte relevant:

  • 1. Wie die Zentralbank Buchgeld schöpft
  • 2. Wie die Umstellung gehen würde
  • 3. Wie man verhindert, dass andere Institution Buchgeld schöpfen
  • 1) Die Zentralbank versorgt den Staat mit Buchgeld. Es handelt sich dabei um zinsfreie Überlassungen, nicht um Kredit oder Dahrlehen. Die Regierung bringt neu geschaffenes Geld durch öffentliche Ausgaben in den Geldkreislauf.
    Aktuell muss der Staat stattdessen sogenannte Staatsanleihen aufnehmen und das Geld verzinsen.

    2) Ein denkbarer Weg wäre, dass das gesamte aktuelle Buchgeld der Geschäftsbanken zu einem gegebenen Zeitpunkt in Vollgeld verwandelt wird. Dabei würde das Buchgeld per Beschluss zu Vollgeld gemacht, was einer Geldherstellung entspricht, die man sich wie das Notendrucken vorstellen muss, obwohl dabei natürlich keine Noten gedruckt werden.
    In einem begrifflichen Sinn werden die Bucheinträge, die ja auf Computern gespeichert sind, in elektronisches Geld umgewandelt.
    Das Geld, das dann quasi wirklich auf den Girokonten liegt, ist - wie heute das Geld in den Schliessfächern - nicht mehr im Besitz der Bank, sie kann es also nicht ausleihen, sondern nur dem jeweiligen Besitzer auszahlen, oder in dessen Autrag Zahlungen an andere durchführen. Letzteres können die Banken aktuell mit Schliessfachgeldern nicht tun. Die Girokontogelder würden aber den bisherigen Zahlungsverkehr weiterhin als Kerngeschäft der Banken möglich machen, was als Dienstleistung dann natürlich viel mehr kosten würde.
    Die Banken dürften nur noch eigenes Geld verleihen, oder solches, dass ihnen zum Verleihen geliehen wird.

    3) Das Gesetz muss natürlich nicht nur Banken umfassen, obwohl bislang nur Banken Geld geschöpft haben. Das Geldschöpfen wurde den Geschäftsbanken nie erlaubt. Die Banken machten einfach, was sie machten, bis jemand eine Bezeichnung (fiat money) dafür gefunden hat. Danach wurden die Banken in ihrem Tun politisch etwas eingeschränkt, weil Mindestreserven verlangt wurden, was einen Eingriff darstellt, der aber die Geldschöpfung bisher nur minimal begrenzte. Insbesondere wurde aber durch die Forderung von Mindestreserven die private Geldschöpfung quasi legalisiert.
    Mit der Vollgeldwährung soll - auch politisch - die Geldschöpfung insgesamt zugunsten der Zentralbank aufgehoben werden. Faktisch bedeutet Vollgeldwährung als Verfassung, dass niemand mehr Darlehen in Form von Geld vergeben darf, wenn er das entsprechende Geld nicht hat. Konkret - aber das wäre dann natürlich von den Gesetzen und Ausführungsbestimmungen abhängig - kann ich weiterhin beispielsweise ein Haus mit einem Schuldschein "bezahlen", wenn ich das Geld nicht habe. Wer den Schuldschein akzeptiert, gibt mir einen Kredit, er gibt mir dabei aber ein Haus, das er haben muss und nur einmal verkaufen kann.
    Der Schuldschein ist kein Geld. In einer Gesellschaft, die Zinsnehmen erlaubt, kann der Schuldschein ein Anspruch auf Zins bedeuten. Der Schuldschein kann den Besitzer beliebig oft wechseln, er kann sogar auf einer Bank gegen Geld eingetauscht werden. Dazu muss die Bank aber das Geld (gehabt) haben.
    In Bezug auf die Banken müssten die Konten neu definiert werden, so dass klar ist, welche Konten Kundengeld enthalten und welche Bankgeld.
    Der Sinn von Vollgeld realisiert sich also nur, wenn die Bankkunden ihr Geld nicht mehr den Bank geben, sondern es quasi in Schliessfächer legen.


     

    Ein Dialog im autopoietischen Kreis 11.1.2017

    Figuren:
    Joseph Huber (em. Professor an der Martin-Luther-Universität in Halle, Begründer des Vollgeldsystems), Thomas Mayer (Ex-Deutsche Bank Chefvolkswirt, Gründungsdirektor des Flossbach von Storch Research Institute), Dr. Norbert Häring (Ökonom und Redakteur beim Handelsblatt, Autor zahlreicher Bücher), Christian Stiefmüller (langjähriger Investmentbanker, Senior Policy Analyst bei Finance Watch)

    Franz Flassbeck, Jörg Buschbeck

    Zentralbankgeld


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