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Die Zentralbank, oft auch Nationalbank genannt, produziert und verwaltet - im Prinzip - Geld. Sie repräsentiert die nationale Währungshoheit.
Es gibt verschiedene Initiativen, die die Zentralbanken als vierte Gewalt intstitutionalisieren möchten: Moneta-tive (wie Exek-tive oder Legisla-tive). Die Zentralbank soll - gemäss diesen Initiativen - auch förmlich zu dem aufgestuft werden, was sie faktisch schon ist, nämlich eine vierte Gewalt, die unabhängig von Weisungen der Regierung und des Parlaments und nur dem Gesetz verpflichtet ist.

Übergang: Nach der Umstellung können die Geldkonten der Kunden weiterhin von der betreffenden Bank geführt. Das Vollgeld-Guthaben auf dem Konto ist dann aber getrennt von den Mitteln der Bank und befindet sich im unmittelbaren Besitz des Kunden, genauso wie Bares im Geldbeutel.

In Zukunft wird dann neu benötigtes Geld von der Zentalbank auf den Konten, die die Zentralbank für den Staat führt, einfach gutgeschrieben. Es handelt sich hier um zinsfreie Überlassungen. Die Regierung bringt neu geschaffenes Geld durch öffentliche Ausgaben in den Geldkreislauf.


Auszug aus: www.monetative.de

"Bei der angestrebten Reform des Geldsystems geht es darum, das bisherige Banken- Giralgeld in vollwertiges Zentralbankgeld, kurz „Vollgeld“, umzuwandeln und dadurch die vollständige staatliche Hoheit über das Geldsystem („Geldregal“) (wieder) herzustellen:

1. die Bestimmung der Währung im Hoheitsgebiet, in der Regel als nationale Währung (Festlegung der Währungseinheit)
2. die Ausgabe der Zahlungsmittel in dieser Währung (Geldschöpfung)
3. die Einnahme des Geldschöpfungsgewinns zugunsten der öffentlichen Kassen (Seigniorage).

Im Giralgeldsystem besteht nur noch (1), während (2) und (3) sehr weitgehend an die Banken übergegangen sind. Die Banken haben dadurch einen quasi „souveränen“ Status erlangt, der schon alleine aus staatsrechtlichen Gründen äußerst problematisch ist (abgesehen von den diversen Funktionsproblemen, die das Giralgeldsystem mit sich bringt). Um ein vollständiges Geldregal wieder herzustellen, werden das heutige Münzmonopol des Finanzministeriums und das Notenmonopol der Zentralbank auf das unbare Geld ausgedehnt. Dazu erhält die Zentralbank (in der Europäischen Währungsunion die Europäische Zentralbank und die ihr angeschlossenen nationalen Zentralbanken) ab einem bestimmten Stichtag das ausschließliche Recht, zusätzlich zu den Banknoten auch das unbare Geld in Form von Guthaben auf laufenden Konten und mobilen Geldträgern in Umlauf zu bringen. Giralgeld wird damit zu Vollgeld, das heißt zu vollwertigem gesetzlichem Zahlungsmittel, unbeschränkt gültig und voll beständig. Die Zentralbanken werden damit zur vierten Gewalt im Staat, zur Monetative: zur unabhängig gestellten obersten Geld- und Währungsbehörde, die alleine berechtigt ist, alle gesetzlichen Zahlungsmittel bar und unbar zu schöpfen und die Menge des umlaufenden Geldes (nicht aber seine Verwendung) zu kontrollieren."


MoMo (Monetäre Modernisierung) die Monetiva der Schweiz, der Verein hinter der Vollgeld-Initiative


[ Dialog mit J. Buschbeck ]
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