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Als Abgaben bezeichne ich materielle Aufwendungen - insbesondere Steuern -, die von öffentlichen Institutionen eingefordert werden, in Naturalwirtschaften bestehen sie aus Naturalien wie etwa das mittelalterliche Zehnt.


 

Hier geht es lediglich um einen Oberbegriff zu Steuern und anderen Abgaben, die zweckgebundener sind. Insbesondere interessiert hier die Möglichkeit, Zins als Abgabe zu verstehen, die nicht als Einkommen begriffen wird, sondern nur als Lenkungsabgabe zu verstehen wäre.

Rechtlich ist die Sache viel komplizierter als es das nebenstehende Schema vermuten lässt. In Deutschland gibt es im Grundgesetz eine Abgabeverordnung, die die Steuern beinhaltet.

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Bildquelle: Wikipedia

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als so genanntes allgemeines Steuerrecht bzw. Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten.


 
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