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Versicherung heisst allgemein, dass jemand einen Tatbestand als "wahr" bezeichnet, im spezifischen Fall eines Geldspieles, dass bei eintretten eines vereinbaten Ereignisses eine Geldsumme, allenfalls in Form einer Rente fällig wird.

Als Versicherung bezeichne ich die Differenz zwischen Risikoverteilung und Wetten auf Schadenfälle. Versicherungsgesellschaften betreiben ein ähnliches Geschäft wie Banken, sie nehnem Geld ein und geben Geld raus, das Geschäft ist aber über Schadenfälle organisiert, also kein reines Geldgeschäft.

Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.

Ein Versicherer (veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft), Anstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungsanstalt) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein. Rechtlich ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt, ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.

Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Dabei treten beim gegenseitigen Vertrag der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.


 
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