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Homonyme: Sache ist auch ein Rechtsbegriff, was oft zu Verwechslungen führt.

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  Gegenstand
  Gegenstandsbedeutung  
  Sache
  Sachverhalt
  Ding

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Als Sache bezeichne ich alles, worüber ich sprechen kann, als Platzhalter wenn ich jeweils gerade kein passendes Wort habe, oft auch für Dinge. Eine Sache muss im Unterschied zu einem Ding keine stoffliche Existenz haben. Das, worüber ich im konkreten Fall spreche, bezeichne ich oft als Gesprächsgegenstand, was etwas ganz anderes ist als ein Gegenstand.

Das, wofür ich den Ausdruck Sache im konkreten ZUsammenhang verwende, erläutere ich als Sachverhalt.

Weil Sache ein Substantiv ist, erscheint das Referenzobjekt sehr oft in Form einer Verdinglichung, die den "-heit und -ung"-Wörtern eigen ist.

Beispiele:
Freiheit, Einhorn, Himmel

Im Gebrauch von Wortzusammensetzung (Komposition) wie Spielsache, Tatsache, Nebensache, Privatsache, Ursache erscheint die jeweils gemeinte Sache oft recht genau bestimmt, ohne dass für Sache ein anderes Wort zuhanden wäre.

Weil Sache im Recht etwas speziell verwendet wird, hat der Ausdruck auch negative Konnotationen:
Man streitet etwa darüber, ob ein Tier oder ein Veilchen eine Sache sei, wenn man vergisst, dass von Rechtsverhältnissen die Rede ist.
Aber auch im Recht ist die Sache das, wovon die Rede ist.


 

Eine Komplikation in meinem praktischen Sprachgebrauch:
Ich spreche etwa von einen roten Auto. Dabei bezeichne ich mit "rot" eine Eigenschaft des Autos. Als Sache fungiert das "rote Auto".
Wenn ich sage: Rot ist eine Farbe, meine ich, dass ich mit rot eine bestimmte Farbe bezeichne. Ich mache damit das Rotsein zum Gesprächsgegenstand und zur Sache.


==> dritte Sache


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