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Ortmann, Günther: Regel und Ausnahme. Paradoxien sozialer Ordnung. In: Deutsch. 300 S..,2003. ISBN: 3-518-12293-2, Suhrkamp Verlag

Buchdeckel:
Dieses Buch handelt von der Notwendigkeit und stillschweigenden Duldung von Regelverletzungen. Die Schatzmeister der Parteien, Fluglotsen, Lehrer, Bahnangestellte, das Bedienungspersonal in Atomkraftwerken, Wirtschaftsprüfer, Soldaten in der Bundeswehr, wir alle verletzen ständig Regeln im Dienste der Sache, die angeblich nur funktioniert, wenn die Regeln eingehalten werden. Wie leicht wir von der Regel zur Ausnahme, von Ordnung ins Chaos geraten und warum die soziale Ordnung trotzdem nicht aus den Fugen gerät, dem geht das Buch nach. Dabei macht der Verfasser überraschende Entdeckungen in der Philosophie von Kierkegaard bis Derrida, in der Organisationstheorie, in Giorgio Agambens Philosophie des Ausnahmezustands, in Luhmanns Systemtheorie und in der modernen Theorie komplexer dynamischer Systeme. »Wir müssen«, sagt der Autor mit Kierkegaard, »die Ausnahme mit Leidenschaft denken.«

Anmerkungen von rt

In meiner Leseweise geht es im Buch vor allem darum, gesetzte Gründe wie Naturrecht, Gebot oder Norm aufzugeben und stattdessen einen sich selbstorganisierenden Prozess zu beschreiben, der auf Nachahmung (Mimese) beruht. Das jeweilige Vorbild wird nie ganz erreicht, was G. Ortmann mit J. Derridas Differerance "theoretisiert". Ich lese eine moderne Art Sozialdawinismus, in welcher die Differance für Mutationen sorgt - die im Buchtitel als Ausnahmen von der Regel bezeichnet werden. Die "Regel"-prozesse Recht, Norm, Vertrag stehen für die Selektion. Es sind Feedback nicht Feedforwardprozesse, die allerdings nicht in stumpfen Nachschreiben beruhen, sondern aktiv eingreifen und mitorganisieren, welche Abweichungen unter welchen Bedingungen akzepiert werden.

Handeln wird vor allem als mimetisches (nachahmendes) Verhalten begriffen. G. Ortmann handelt, weil andere handeln, und er handelt - bei aller Differance - so, wie andere handeln. So kann er auf Normen und Regeln als Grundlage des Handelns verzichten (etwa Rechtsprechung aufgrund von Präzedenzfällen).

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