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Homonym: Verstrickung ist in der Rechtswissenschaft die dauerhafte Verbindung eines Rechtsobjekts durch einen besonderen Rechtsakt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Rechtsakt wieder gelöst werden kann (Entstrickung).

Als Verstrickung bezeichne ich ein Psycho-Konzept von B. Hellinger. Es ist eine von vielen metaphorischen Interpretationen der strukturellen Koppelung. In der Verstrickung ist man mit Schulden von Vorfahren "gekoppelt".

Die Metaphorik eröffnet konstruktivistische Anschlüsse wie sie vom Heidelberger Clan (F. Simon, R. Fischer), der Hellinger veröffentlicht, gepflegt werden.


 
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