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Das Patent ist - wie der Vertrag - ein exemplarischer Fall für die Differenz zwischen einer Urkunde und das darin Beschriebene.

Als Patent bezeichne ich eine Urkunde über die exklusive, befristete Berechtigung, eine darin beschrieben Erfindung zu verwerten.

Patente werden von einem staatlichen Amt erteilt, das auch die materielle Voraussetzungen dafür bestimmt, was als patentierbare Erfindung gilt.

siehe auch Urheberrecht, Lizenz


 
[ Materielle Voraussetzungen ]
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