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Notstand und ähnliches beschreibt rechtlich komplexe Verhältnisse, die hier nur ganz verkürzt dargestellt werden.

Als Notstand bezeichne ich im Sinne der Rechtsprechung einen Zustand, in welchem Rechtswidrigkeit einer rechtswidrigen Handlung aufgehoben ist. Solche Handlungen bezeichne ich als Notwehr.
Juristen unterscheiden verschiedene Fälle wie drohende oder gegenwärtige Gefahr und Verhältnismässigkeiten.

Der verfassungsrechtliche Staatsnotstand wird auch als Ausnahmezustand bezeichnet, in welchem - beispielsweise in der Schweiz - ein Notrecht in Kraft tritt.


 

Ein aktueller Notstand wird aufgrund der Corona-Grippe ausgerufen.

Wikipedia:
Die berühmteste Regelung des Staatsnotstands in der deutschen Geschichte ist der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. In den frühen Krisenjahren der Weimarer Republik wurde von Reichspräsident Friedrich Ebert auf seiner Grundlage Notverordnungen erlassen, zum großen Teil um echte Krisen zu beheben (zum Teil aber auch, weil die im Reichstag vertretenen Parteien die Verantwortung für unpopuläre Sparmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zum Goldstandard 1923/1924 scheuten).
Eberts Nachfolger Hindenburg versuchte aus dem Notstandsartikel dann ein Instrument der Verfassungsreform zu machen: Er sorgte im März 1930 dafür, dass das Kabinett Hermann Müller (SPD), die letzte Regierung der Weimarer Republik, die sich auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnte, selbst aber bereits auch von den Vollmachten des Artikels 48 Gebrauch gemacht hatte, gestürzt wurde, um unter Heinrich Brüning (Zentrumspartei) ein antiparlamentarisches „Präsidialkabinett“ zu installieren. Da nach Artikel 48 aber der Reichstag die Notverordnungen aufheben durfte und das im Juli 1930 auch tat, löste Hindenburg den Reichstag auf.
In der Folge wurden die Nationalsozialisten zweitstärkste Partei, was wiederum Kreditabzüge aus dem Ausland zur Folge hatte, die die beginnende Weltwirtschaftskrise empfindlich verstärkte; Hindenburgs Notverordnungspolitik hatte also den Staatsnotstand mit herbeigeführt, den sie doch vorgab zu bekämpfen. Bis zum Sturz Brünings im Mai 1932 wurde Deutschland mit Notverordnungen regiert, gegen deren Aufhebung die SPD immer stimmte, um eine weitere Radikalisierung bei weiteren Neuwahlen zu verhindern. Dies traf nach Brünings Sturz auch tatsächlich ein, bei den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932: Von nun an konnte nicht einmal mehr mit dem Artikel 48 regiert werden, da die beiden Randparteien KPD und NSDAP jetzt zusammen die absolute Mehrheit hatten und jede Notverordnung sofort aufheben konnten. Der Staatsnotstand hatte sich noch verschärft.
Pläne, den Reichstag aufzulösen und ihn in diesem echten Fall eines übergesetzlichen Notstands bis zum Abklingen der Wirtschaftskrise nicht wiederwählen zu lassen, lehnte Hindenburg aus Furcht vor dem offenen Verfassungsbruch und einem Bürgerkrieg ab. Stattdessen ernannte er mit Hitler den Führer der stärksten Partei zum Reichskanzler und suspendierte mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wesentliche Bürgerrechte. Hitler nutzte die Verordnung, um im Wahlkampf zur Reichstagswahl am 5. März 1933 seine politischen Gegner zu unterdrücken. Am 24. März setzte der Reichstag gegen die Stimmen der SPD mit dem Ermächtigungsgesetz, das bezeichnenderweise offiziell „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ hiess, die letzten Reste der Weimarer Reichsverfassung faktisch außer Kraft.


 
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