Geldwechsler / Wechselstube        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]
 

Als Geldwechsler bezeichne ich den Inhaber einer Wechselstube. Es gibt Unternehmen, die neben der Haupttätigkeit des Geldwechselns außerdem Gold in Form von Münzen oder Barren an- oder verkaufen sowie das Finanztransfergeschäft betreiben.

In Deutschland erhält ein Einzelkaufmann keine Erlaubnis für den Betrieb einer Wechselstube. Das Sortengeschäft zählt gemäß (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 KWG) zu den Bankgeschäften. Wer es betreibt, ist folglich entweder Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, sofern es sich nicht – wie etwa bei Kaufhäusern, Hotels oder Reisebüros – bei diesen Umsätzen um ein erlaubnisfreie Nebentätigkeit handelt (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 12 KWG).

Geldwechsel ist im Ursprung ein Nebengeschäft, das die Protobanken nicht selbst betrieben haben, da sie nicht primär mit Geld, sondern mit Waren handelten. Wo hinreichend viel Geld ins Bankgeschäft kam, haben die Banken auch den Geldwechsel übernommen, aber eigentlich wird Geld nur von Touristen und Kleinkrämern, also nur in kleinen Beträgen gewechselt.

 
Der Geldwechsler und seine Frau,
Marinus van Reymerswaele, ca. 1533

 
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