elektronisches Geld        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]

Als elektronisches Geld bezeichne ich Geld, das in elektronisch gespeicherter Form vorliegt.

Ich unterscheide zwei Arten von elektronischen "Porte-Monnaies":

Geldkarten (Debitkarten) : Das "elektronische Geld" wird auf dem Chip/ Magnetstreifen einer (Kunststoff-) Karte gespeichert. Im stationären Handel kann der monetäre Gegenwert des elektronischen Geldes für Kleinbetragszahlungen eingesetzt werden. Prominentestes Beispiel für Kartengeld in Deutschland ist die GeldKarte, die vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) herausgegeben wird. Es wird ein bei vielen deutschen Bankkarten integrierter Chip genutzt, auf den am Geldautomaten Beträge bis zu 200 Euro geladen werden können. Typische Akzeptanzstellen der GeldKarte sind Parkhäuser, Zigarettenautomaten und Nahverkehrsautomaten (Zahlung von Kleinbeträgen).

Netzgeld: Netzgeld wird beim E-Commerce neben den klassischen Systemen im Zahlungsverkehr wie Nachnahme, Kreditkarte, Rechnung und Lastschrift genutzt. Die Speicherung des elektronischen Geldes erfolgt auf einem Datenträger beim Nutzer (z.B. einer Festplatte), oftmals unter Nutzung einer speziellen Software (vgl. eCash)oder auf einem Online-Konto. Im Dialog zwischen mindestens zwei Rechnern über ein Rechnernetz kann das elektronische Geld für die Abwicklung von Fernzahlungen genutzt werden. Um Netzgeld zu erhalten, muss zunächst reguläres "Buchgeld" (s.o.) an den Herausgeber des Netzgeldes (in Europa: E-Geld-Institut oder die herausgebende Bank) transferiert werden (bspw. per Überweisung). Der Herausgeber übermittelt daraufhin einen äquivalenten Gegenwert in Form von elektronischem Geld an den Kunden. Die Speicherung beim Kunden erfolgt mit Hilfe von komplizierten Verschlüsselungsverfahren, um sicherzustellen, dass die umfangreichen (Sicherheits-) Anforderungen erfüllt werden können. Das übermittelte elektronische Geld weist eine Forderung gegenüber dem Herausgeber nach, die bei einem Zahlungsvorgang an den Empfänger übertragen wird. Der Empfänger (Akzeptanzstellen) kann das E-Geld beim Herausgeber in Bankguthaben/ "Buchgeld" umtauschen.


 
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