Bundesgesetze
der Schweizerische Eidgenossenschaft
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Die Bundesgesetze der Schweizerische Eidgenossenschaft sind eine Explikation der Bundesverfassung, in welcher sie im Art. vorgesehen sind. Art. 164 Gesetzgebung, 1) Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.

Als Bundesrecht wird die Gesamtheit aller rechtlichen Bestimmungen des Bundes bezeichnet. Verfassung und Gesetze bilden den wichtigsten Teil. Zum Bundesrecht wird beispielsweise (sehr sinnig) auch das Internationale Recht gezählt.



 

Die Selbstdarstellung der Schweizerischen Administration unterscheidet im Internet folgende Hauptbereiche:

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    und quasi reflexiv "Über dieses Portal": Willkommen bei den Schweizerischen Bundesbehörden!

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Mitte 2015 wurde die Seite (für mich ohne erkennbare
Verbesserung) deshalb zum Vergleich :
( https://web.archive.org/web/20150409131041/..
...http://www.admin.ch/bundesrecht/00566/index.html?lang=de )

Unter "Landesrecht" werden folgende Abteilungen unterschieden:

Die eigentlichen Bundesgesetze sind dann innerhalb dieser Abteilungen zu finden.
Die Abteilung 9 Wirtschaft – Technische Zusammenarbeit beispielsweise (die mich wegen "Geld" und den "Geld" und "Währungsgesetzen besonders interessiert) ist wie folgt aufgeteilt:

  • Unter 9.4 Handel wird wie folgt aufgeteilt

    • 941 Geld. Mass und Gewicht. Edelmetalle. Sprengstoffe
    • 942 Preise
    • 943 Ausübung des Handels
    • 944 Konsumentenschutz
    • 946 Aussenhandel
  • Unter 9.5 Kredit wird wie folgt aufgeteilt

    • 951 Kreditinstitute
      • 951.1 Schweizerische Nationalbank
        • 951.11 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über die
          Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG)
      • 951.9 Vorkehren für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung
    • 952 Banken und Sparkassen
    • 953 Sperrung von Geldern und Zahlungsverkehr
    • 954 Börsen und Effektenhandel
    • 955 Geldwäscherei
    • 956 Finanzmarktaufsicht
    • 957 Bucheffekten

Kritische Anmerkungen:

Geld erscheint als Sache des Handels, während die Nationalbank als eine Sache des Kredites und dort - anders als Banken - als Kreditinstitut gesehen wird.