Bundesgesetz über die Währung
und die Zahlungsmittel
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Die eidgenössischen Bundesgesetze sind eine Explikation der Bundesverfassung, in welcher sie im Art. vorgesehen sind. Art. 164 Gesetzgebung, 1) Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.

Das eidgenössische Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, hat die Gesetz-Nummer 941.10 und ist am 22. Dezember 1999 in Kraft getrreten (Stand am 1. Januar 2016)
Wie in der Verfassung steht auch hier im Gesetz nichts darüber, was Währung heisst.

Der Gesetzestext beginnt mit:
"Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 99, 122 Absatz 1 und 123 Absatz 1 der Bundesverfassung ... beschliesst:

1. Abschnitt: Währung und gesetzliche Zahlungsmittel

2. Abschnitt: Münzordnung

3. Abschnitt: Notenordnung

4. Abschnitt: Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank

5. Abschnitt: Strafbestimmung

Kritische Anmerkungen:

Das Gesetz könnte "Währung" heissen, es behandelt aber nur die staatlichen Bar-Zahlungsmittel, neben Geldmünzen und Banknoten eigenartigerweise auch Sichtgeld der Nationalbank, das so von anderen Sichtgeldern unterschieden wird. Es sagt weder etwa über Checks, e-banking oder Komplementärwährungen, wie WIR oder Bitcoin.
Ich muss also etliche andere Gesetzt herbeiziehen, sicher WIR


 
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