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Ingenieurschule HTL Zürich

Skript zu:

R E C H T S K U N D E

für Ingenieure

 

Lernziel:
Formulierbares Verständnis unseres Rechtsstaates


 
 

Copyright
Rolf Todesco
Neumarkt 3
8001 Zürich
 
Zürich, 1. September 1988


 
 

Inhalt

Vorwort
1. Was ist Rechtskunde
2. Was ist ein Gesetz?
  2.1. Gesetze als Beschreibungen
3. Recht
  3.1. Was sind Rechte des Einzelnen
  3.2. Die Rechtsordnung
      Rechts-Grundsätze
      Rechts-Ordnung
      Fälle der Rechtspflege
4. Was ist ein Vertrag?
Exkurs: Abbildungen
  4.1. Verträge als Abbildungen
  4.2. Formelle Aspekte des Vertrages
      Formfreiheit für Verträge
      Inhaltsfreiheit
      Sicherung der Vertrags-Erfüllung
  4.3. Gesetze als allgemeine Verträge
  4.4. Der Gesellschaftsvertrag
  4.5. Spezifische Verträge
5. Zivilrecht
  5.1. Das Zivilgesetzbuch
Exkurs: Darstellung von Verträgen
6. Rechtskunde
  6.1. Die geschichtliche Aufhebung
      moralischer Verhältnisse in Verträgen
  6.2. Ziel der Rechtskunde
Anhang


 
 

Vorwort

Die üblichen Lehrmittel für Rechtskunde orientieren sich am Zielden Schülern und Studierenden ein vereinfachtes Juristenwissen vorzugeben. Für diesen Zweck existieren bewährte und gut ausgearbeitete Lehrmittel, beispielsweise G. Müller, Einführung in die kaufmännische Rechtskunde, 4. Auflage 1987.

Solch vereinfachtes Juristenwissen bietet den Vorteil lehr- und prüfbar zu sein und natürlich die Nachteile jeder drastischen Vereinfachung. Es gibt keine so einfachen Rechtsfälle, dass das vereinfachte Wissen hinreichen würde. Da sich überdies empirisch leichtfeststellen lässt, wie rasch prüfungsorientiert gelerntes Datenwissen verbleicht, scheint ein Rechtskunde-Unterricht, in welchem Faktenaus dem OR gebüffelt werden, nicht sehr sinnvoll.

Sinnvoller ist es, Rechtskunde umfassender zu begreifen und als Lernziel ein formulierbares Verständnis unseres Rechtsstaates vorzugeben. Was man einmal verstanden hat, bleibt.

Allerdings, was sich so leicht sagt, ist nicht ganz so einfach einzulösen. Ueber unser Recht zu sprechen ist anspruchsvoll, es istin seiner Abstraktheit nicht nur dem Alltagsmenschen sondern auch vielen Juristen, die sich innerhalb der Paragraphen auskennen, unzugänglich.

Das vorliegende Skript zur Rechtskunde bietet eine Konzeption um unser Recht für Ingenieure formulierbar darzustellen. Es ist kein Lehrmittel für die Studierenden, sondern die Dokumentation eines möglichen Unterrichts. Der Unterricht selbst sollte auf einem gängigen, beispielsweise dem oben angegebenen Lehrmittel beruhen, wobeidie Studierenden nicht vor allem Paragraphen auswendig lernen, sondern angehalten werden sollten, in ihrem Lehrbuch (quasi experimentell) zu prüfen, inwiefern das im Buch Dargestellte mit ihrem jeweiligen Begreifen zu vereinbaren ist.

Das hier vorgetragene Ansinnen strengt die Studierenden ausserordentlich an, da es weder ihren Erwartungen noch ihrem alltäglichen Denkmodus entspricht. Weder erwarten die Studierenden, dass sie selbst etwas formulieren müssen, noch sind sie geübt im begrifflichen Denken. Das Ansinnen ziehlt damit auch auf allgemeinerer Ebene als der Rechtskunde auf wesentliche Zwecke.


 
 

1. Was ist Rechtskunde?

Wir machen Rechtskunde: Was erwarten Sie?

"..."

Nichts, erwarten Sie nichts? Wissen Sie nicht, was Rechtskunde ist oder was darin vermutlich thematisiert wird?
Oder wissen Sie es und können es einfach nicht so ohne weiteres sagen?

"Wie man Verträge aufsetzt"
"Wer unterschreiben darf, was eine Prokura ist"
"Was im Obligationen-Recht steht"

Das sind Beispiele für Dinge die im Recht geregelt sind. Und es sind auch Beispiele dafür, dass Sie wissen, was Rechtskunde bringen sollte. Rechtskunde soll Ihnen aber noch etwas anderes bringen:

Unsere 1. Lern-Etappe ist: Reden können

Wir unterscheiden zwei Arten von Reden-Können: Man kann Reden-Können, ohne etwas über die besprochene Sache zu wissen, das nennt man abschätzig Rethorik. Unser Ziel ist über das Recht reden können, weil wir davon etwas begriffen haben.

Lern-Ziel: Ueber das Recht reden können, weil wir davon etwas begriffen haben.

Diese Ziel erreichen wir, indem wir einzelne Etappen zurücklegen. Für unsere erste Etappe machen wir zuerst ein Beispiel, das nichts mit dem Recht zu tun hat, das nur zeigen soll, was Reden-Können heisst:

Was heisst "Ingenieur"?

Sie wissen das sicher, aber können Sie es auch sagen?

"Ingenieure haben ein Diplom"
Ein Diplom haben viele Leute.

"Ein Ingenieur-Diplom"
Worin unterscheidet sich dieses von andern, wenn nicht dadurch, dass der Ingenieur etas anderes ist, als beispielsweise ein Koch oder ein Mechaniker?

"Ingenieure lösen Probleme"
Das machen viele Leute.

Wie gehen wir vor, wenn wir etwas beschreiben wollen?

Wir machen ein einfacheres Beispiel, wir beschreiben zunächst etwas Einfaches und schauen uns dabei quasi zu. Danach versuchen wir uns darüber zu einigen, wie wir irgend etwas beschreiben. Was ist beispielsweise ein Automat?

"Beispielsweise ein Kaffeeautomat, ein Billetautomat, ein Waschautomat"
Das sind Beispiele, nicht Beschreibungen.

"Automaten arbeiten selbständig .. ersetzen Arbeiter .. wiederholen immer dieselbe Tätigkeit .."
Damit beschreiben Sie was Automaten machen oder wozu sie benützt werden, nicht was sie sind.

Unsere normale alltägliche Verständigung beruht darauf, dass wir Beispiele aufzählen oder Funktionen angeben. Beschreibungen geben wir nur in ganz hartnäckigen Fällen, dort, wo es genau darauf an kommt: etwa wenn ein anderer die Maschine herstellen soll, die wir konstruiert haben oder wenn ein Patent unsere Erfindung schützen soll.

Dann suchen wir Definitionen oder eben Beschreibungen. Was ist ein Automat?

Ein Automat ist ein Werkzeug.       Werkzeug
Werkzeuge zerfallen in solche, die durch "lebende" und solche die durch Energieform "tote" Energie angetrieben werden. Die einen nennen wir eigentliche Werkzeuge, die andern Maschinen.       Maschinen eigentliche Werkeuge
Maschinen zerfallen in solche, die lebendig geregelt und Regelungsform in solche, die tot geregelt werden. Die einen nennen wir eigentliche Maschinen, die andern Automaten       Automaten eigtliche Maschinen
Die Automaten zerfallen in solche, die implizit gesteuert und in solche, die explizit gesteuert sind. Die einen nennen wir Halbautomaten, die andern eigentliche Automaten.       Regelungskonstruktion
explizit implizit
eig.Autom. Halbautom

==> Automaten sind also: explizit geregelte, durchtote Energie angetriebene Werkzeuge.

Uns interessiert - hier in der Rechtskunde - natürlich nicht, was ein Automat ist. Uns interessiert wie man spricht, wie man genau beschreiben kann.

Wir sprechen in Begriffen, mit Ober- und Unterbegriffen, also nach einem bestimmten System. Mit unseren Beschreibungen richten wir uns an Menschen, die die Sache bereits kennen. Definitionen helfen nichts, wenn man die Sache noch gar nicht kennt. Umgekehrt kennt man eine Sache aber auch erst, wenn man sie beschreiben kann.

Jeder von uns weiss, was Recht ist. Im Recht definieren wir also nur, was wir einerseits ohnehin schon wissen, aber eben noch nicht so wissen, dass wir es sagen können. In der Rechtskunde lernen wir wie die Definitionen im Recht funktionieren oder zu verstehen sind.

Wir nehmen jetzt ein Beispiel aus unserem Gebiet: Was heisst Gesetz?

Aber auch jetzt lenken wir unsere Aufmerksamkeit noch nicht so sehr auf das Recht. Unsere erste Etappe war: Reden können, beschreiben oder mit Begriffen definieren können. Wir haben gesehen wie (!) man spricht. Aber was ist sprechen?

Unsere nächste Lern-Etappe ist: Abbilden können oder Verstehen, was Reden ist.

Sprechen ist Abbilden. Wenn wir sprechen, machen wir ein Bild von der Sache, die wir mitteilen wollen.

Was ist ein Bild? Wir haben früher gesehen, dass man vernünftigerweise mit Beispielen beginnt, wenn man etwas beschreiben will:

Mit einem Bild verweist man auf etwas, unser Bild zeigt einen Pfeife.

Ein Bild von einer Pfeife und eine Pfeife sind zwei verschiedene Sachen, obwohl jeder vernünftige Mensch, wenn man ihm das Bild eines Pfeife zeigt, die Frage "Was ist das?" mit "Eine Pfeife" beantwortet. (Deshalb hat Magritte der dafür berühte Kunstmaler, auf sein Bild geschrieben "Ceci n' est pas une pipe").

Wenn wir also auf eine Pfeife verweisen wollen und keinen dabei haben, den wir zeigen können, können wir eine Pfeife zeichnen, damit der andere versteht, was wir meinen.

Wir können aber auch

"PFEIFE"

schreiben. Dann weiss der andere auch was wir meinen. Die Buchstaben sind eben in diesem Sinne auch ein Bild. Schliesslich können wir die Buchstaben anstelle davon, dass wir sie aufschreiben auch aussprechen.

Auch dann versteht der andere, was wir meinen.

Unsere Frage war, was sprechen ist. Sprechen ist Abbilden, mit gesprochenen Wörter auf eine bestimmte Wirklichkeit hinweisen.

Bilder können natürlich auch falsch sein, oder ungenau oder undeutlich. Dann wird man je nach Ort der Verwendung verschiedene Bilder machen. In einem Wohnzimmer wird man eher ein Oelgemälde als einen Konstruktionsplan eines Schiffes aufhängen. Oelgemälde können adäquater sein als Konstruktionspläne und umgekehrt, je nach Situation. Das Sprechen verändert sich auch je nach Ort und Zuhörer. In einem Konstruktionsbüro wird man über eine Maschine anders sprechen als in einem Verkaufsgespräch.

Sprechen und schreiben ist also im Prinzip das gleiche wie zeichnen, immer verweisen wir auf etwas, das wir nicht zur Hand haben.

"Können Sie beispielsweise einmal Hunger zeichnen?"

Ja, leicht:

"Hunger"

Wirklich zeichnen kann ich Hunger nicht, aber wenn Sie Bilder von Künstlern wie Picasso anschauen, dann sehen Sie, dass man mehr Dinge zeichnen, oder mindestens in Zeichnungen ausdrücken kann als nur Dinge wie unsere Pfeife. Im Bild Quernica zeichnete Picasso Unterdrückung, Ohnmacht, Wut und Aufstand. Sicher lässt sich auch Hunger zeichnen, nur ich kann es nicht.

Dabei sind wir aber bei einem grundsätzlichen Problem. Versuchen Sie einmal das Tier zu zeichnen, nicht ein bestimmtes Tier, sondern das Tier überhaupt. Wie sieht es aus?

Versuchen Sie sich die Pfeife vorzustellen!

Auf unserem Bild ist eine bestimmte Pfeife, die Pfeife überhaupt kann man nicht zeichnen, man kann sie sich nicht vorstellen, sie nicht bei geschlossenen Augen vor sich hin stellen. Oder?

"Doch ich kann es".

"Ich denke immer an ein Beispiel, wenn ich etwas von einer Pfeife lese, das muss jeder!"

Wenn man begriffen hat, was ein Automat ist, kann man von einem Automaten sprechen, ohne an einen bestimmten Automaten zu denken. Der Automat hat weder Farbe, noch Grösse, noch Gewicht. Er ist ein explizit gesteuertes Werkzeug. Die Pfeife ist ein eigentliches Werkzeug, also eines, welches durch lebendige Energie angetrieben wird.

Werkzeuge

Maschinen - Eigentliche Werkzeuge

Automat

Die sprachlichen Bilder funktionieren anders als Zeichnungen, aber sie sind trotzdem Bilder. Da, wo man sich genau verstehen will, muss man eben verstehen, wie die Sprache funktioniert und sich auf eine bestimmte Sprache einigen:

Wir sprechen in Begriffen, mit Ober- und Unterbegriffen, also nach einem bestimmten System. Sehen Sie, dass es wichtig ist, dass man weiss, was reden ist? Deshalb ist das unser Etappenziel.

Mit unseren Beschreibungen richten wir uns an Menschen, die die Sache bereits kennen. Definitionen helfen nichts, wenn man die Sache noch gar nicht kennt. Umgekehrt kennt man eine Sache aber auch erst, wenn man sie beschreiben kann.

Definitionen können wie Bilder falsch sein. Aber wie bei Bildern (abgesehen von Eschers Bildern) kann man sehen, wo der Fehler liegt. Man kann sich einigen, weil alle wissen, wie Definieren funktioniert. Das ist der Vorteil von Definitionen!

Wir wenden uns jetzt dem Beispiel aus unserem Gebiet, aus der Rechtskunde zu:

Was heisst "Gesetz"? Was ist ein Gesetz?


 
 


2. Was ist ein Gesetz?

Was heisst "Gesetz"?

"Vorschriften"
"Gebote und Verbote"
Wenn ich Ihnen etwas verbiete, ist das ein Gesetz?

"Es muss aufgeschrieben sein"
Sicher, gibt es nicht auch ungeschriebenen Gesetze?

"Gesetze sind von der Mehrheit des Volkes getragen",
"Gesetze müssen vom Staat erlassen sein", ...

Betrachten wir unsere Definitionsversuche anhand eines Beispieles, also anhand eines bestimmten Gesetzes. Wir haben oben gesagt, das Gesetz als Ausdruck auf das Gesetz im allgemeinen verweist, nicht auf ein bestimmtes Gesetz. Aber was für das Gesetz im allgemeinen gilt, gilt auch für jedes bestimmte Gesetz. Wenn unsere Definition für ein bestimmtes Gesetz gilt, gilt sie nicht unbedingt auch für das Gesetz überhaupt, aber umgekehrt muss die Definition des Gesetzes überhaupt auch bei allen bestimmten Gesetzen stimmen. Also versuchen wir unsere bisherigen Definitionen an einem bestimmten Gesetz:

Kennen Sie das Fallgesetz?

Natürlich suchen wir nicht irgend ein günstiges, sondern ein kritisches Beispiel, um unsere Definition zu prüfen.
Ist das Fallgesetz überhaupt ein Gesetz?

"Das Fallgesetz ist ein physikalisches Gesetz"
Also doch ein Gesetz?
Verbietet das Fallgesetz den Steinen schneller zu fallen, als sie es tun?

"Naturgesetze sind etwas anderes als Rechtsgesetze"
Warum, wo doch beide Gesetze heissen?

"Rechtsgesetze werden gemacht, Naturgesetze werden nur entdeckt, es gibt sie schon immer"
Hat es das Fallgesetz schon vor Galilei gegeben?

"Ja, die Steine sind schon früher gefallen."
Ist das Fallgesetz die fallenden Steine oder eine Beschreibung (Bild) darüber, dass und wie die Steine fallen?

Hier ist eben wichtig, dass man - bewusst - weiss, dass es Bilder (Beschreibungen) gibt:


2.1. Gesetze als Beschreibungen

Ein Gesetz ist eine Beschreibung. Gesetze verändern sich, auch wenn sich die Natur nicht verändert. Dass sich "rechtliche Gesetze verändern haben wir bereits gesagt, aber nicht nur "rechtliche" Gesetze verändern sich, alle Gesetze verändern sich, weil alle, auch die physikalischen Gesetze von den Menschen gemacht sind.

Weshalb Wasser fliesst in einem Rohr, das unten offen ist, Wasser nicht aus, wenn man das Rohr oben zuhält?

Lassen Sie mich das demonstrieren: Sie sehen, dass Wasser bleibt in diesem Röhrchen. Warum fällt es nicht nach unten? Dazu müsste es zuerst im Röhrchen etwas nach unten kommen. Dabei würde aber oben ein Vakuum entstehen - und das mag die Natur überhaupt nicht. Die Natur tut alles, um ein Vakuum zu verhindern. Sie hat einen richtigen Horror vacui.

Diese Erklärung leuchtet doch ein. Mir jedenfalls gefällt sie gut. Und den Naturwissenschaftern hat sie lange zeit auch gut gefallen. Der "Horror vacui" war ein Paradigma, bis ...

Mit welchem Experiment könnte man zeigen, dass die Natur keine Angst vor dem Vacuum hat?

Nun, die Natur hat keine Angst vor dem Vacuum, und hatte dies wohl auch früher nicht. Das früher geltende Gesetz war zwar logisch und hielt den damaligen Experimenten stand, aber wir haben eine noch sinnvollere Beschreibung gefunden. Nun müssten wir neben dem Deutsch-Unterricht nicht auch noch Physik-Unterricht führen! Nur kurz: Es waren die Experimente mit der mindestens 10 m hohen Wassersäule, die zeigten, dass die Natur keine Angst hat.

... Seit dem Barometerversuch von Torricelli vor etwa 350 Jahren hat sich nun erwiesen, daß diese Vorstellung auf das Gebiet der Naturwissenschaften zwar oft, jedoch nicht immer, zutrifft.

Wir kehren zurück zur Rechtskunde:

Wir betrachten ein Strassenverkehrsgesetz:

Wir haben haben ein Verkehrsgesetz, auf welches wir mit einem Signal (Weisse, runde Tafel mit rotem Rand und schwarzer Zahl) verweisen. Das Signal ist nicht das Gesetz, sondern ein Bild, es verweist uns auf das Gesetz.

Was bedeutet diese Tafel? Auf welches Gesetz verweist sie?

"Höchstgeschwindigkeit",

"Geschwindigkeitsbegrenzung"

Was genau steht in diesem Gesetz?

"Dass man bestraft wird, wenn man schneller fährt"

Gesetze beschreiben sich unter gegebenen Bedingungen ausschliesslich wiederholende Ereignisse. Sie haben einen "Wenn-dann"-Charakter, wenn dieser auch häufig nicht direkt sichbar, wie eben im Wort "Geschwindigkeitsbegrenzung" nicht formuliert ist.

Aber ein Gesetz ist eine richtige Beschreibung, eine die immer stimmt. Fahren Sie nie schneller? Oder werden Sie jeweils bestraft?

"Nur wenn man erwischt wird"

Aha, das Gesetz lautet also: Wenn man beim Ueberschreiten der Geschwindigkeit erwischt wird, dann ...

So ist das Gesetz eine (fast) genaue Beschreibung, die den Namen "Gesetz" verdient. Kein Verbot, keine Vorschrift - sondern eine Beschreibung. Wenn das Gesetz, worauf die Tafel verweist, nur sagen würde, dass dort niemand scheller fährt, wäre es wohl ein schlechtes Gesetz. So aber stimmt es.

Ein Gesetz ist eine Beschreibung. Damit beginnen wir unseren Begriffsbaum:

Beschreibung

Ein Gesetz ist eine Beschreibung, aber nicht alle Beschreibungen sind Gesetze. Wenn ich sage: "Dieser Raum hat rote Wände", ist das eine Beschreibung, aber kein Gesetz.

Welche Beschreibungen sind Gesetze? Was muss wie beschrieben sein, dass wir von Gesetzen sprechen?

Gesetze beschreiben sich unter gegebenen Bedingungen ausschliesslich wiederholende Ereignisse. Sie haben einen "Wenn-dann"-Charakter, wenn dieser auch häufig nicht direkt sichbar, wie eben im Wort "Geschwindigkeitsbegrenzung" nicht formuliert ist.

Solche "Wenn-dann"-Sätze beziehen sich immer auf beliebige Menge von Beispielen, sind also Allsätze, nicht sogenannten Existenzsätze, in welchen nur eine bestimmte Existenz behauptet wird. In Allsätzen wird eine Aussage über alle Mitglieder der Klasse gemacht. Für "alle" gilt, "wenn ... dann ...". Gesetze sind Allsätze. Sind alle Allsätze Gesetze?

Unsere Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Allsätze. Sie bedeuten, dass alle Fahrzeuge eine angegebene Geschwindigkeit nicht überschreiten. Wie aber kann man das überhaupt wissen? Können Sie sehen, ob ein Auto mit 50 oder mit 70 km/h fährt?

"Mit Radar"

"Man kann auch ohne Radar messen, mit einer Uhr"

Wie würden Sie den Satz "Alle Hexen fliegen auf Besen" prüfen? Gesetze müssen empirisch überprüfbar sein, aber - Sie ahnen es sicher - auch nicht alle überprüfbaren Sätze sind Gesetze.

Um herauszufinden, welche überprüfbaren Allsätze Gesetze sind, fragen wir uns, wozu wir überhaupt Gesetze machen?

"Ohne Gesetze könnten wir nicht leben"

"Faustrecht"

"Chaos"

Wer von Ihnen könnte ohne Gesetze nicht leben? Wer von Ihnen würde sich anders verhalten als jetzt?

"Ich würde, wo es zu verantworten wäre, schneller fahren!"

Wie lange? Bis ein erboster Fussgänger Ihnen einen Streich spielen würde?

Was glauben Sie würden die Steine tun, wenn wir kein Fallgesetz hätten? Würden sie deswegen manchmal nicht fallen?

Stellen Sie sich einmal vor, über Nacht gingen beispielsweise an einer unheimlichen Papierkrankheit alle Gesetze verloren. Was glauben Sie was geschehen würde?

"Das Chaos würde ausbrechen"

"Ein Diktator würde die Macht ergreifen"...

Würden wir uns das gefallen lassen? Würden wir nicht, wie wir es jetzt auch tun unsere "Rechte" (wir kommen noch darauf zurück, was unsere Rechte sind!) verteidigen?

Glauben Sie nicht, dass wir uns auch ohne Gesetze, die ja nur Beschreibungen sind, so verhalten, wie wir uns eben verhalten? Würde sich an den wirklichen Kräfteverhältnissen etwas ändern, wenn die Beschreibungen verloren gingen? Oder würde sich unser Leben wieder so einpendeln, wie es sich jetzt eingependelt hat?

Nehmen wir einmal an, wir würden uns tatsächlich wieder so verhalten, wie wir es jetzt tun, dann würden wir wohl auch wieder Gesetze machen, oder? Glauben Sie nicht, dass wir einfach schauen würden, wie die Menschen leben und das möglichst genau aufschrieben? Glauben Sie nicht, dass so auch unsere Gesetze entstanden sind und noch entstehen?

Was würde in den neuen Gesetzen stehen?

Aber wozu machen wir denn überhaupt Gesetze? Wozu machen wir Natur-Gesetze? Die Natur würde sich ja ganz sicher auch ohne unsere Gesetze so verhalten, wie sie sich verhält.

Da es praktischer ist, nachzulesen, wie sich ein Sache verhält, als erst die Sache zu untersuchen, greifen wir zu Beschreibungen. Von vielen solcher Beschreibungen wollen wir wissen, ob sie wahr sind. Nun gibt es Sätze die sich leicht beweisen lassen, bei sogenannten Existenzsätzen muss man einfach ein Beispiel geben. Bei Allsätzen, also bei Sätzen, in welchen nicht nur eine bestimmte Existenz behauptet wird, sondern eine Aussage über alle Mitglieder der Klasse gemacht wird, müsste man beweisen, dass es keine Ausnahme gibt. Das ist in den hier interessierenden Fällen unmöglich. Man kann nur sehr viele Fälle testen und so allmählich sicher werden, dass ein gegebener Allsatz stimmt.

Gesetze gibt es, weil wir Beweise auch dort wollen, wo sie gar nicht möglich sind. Gesetze sind Sätze, die wahr sind, bis jemand gezeigt hat, dass sie nicht wahr sind.

Wir suchen immer noch nach einer Definition.

Einen Anfang haben wir, Gesetze sind Beschreibungen. Beschreibungen zerfallen in solche, die ein Ereignis behaupten und solche die über alle Ereignisse einer Klasse etwas sagen. Wir nehmen aber auch nicht alle All-Sätze ernst. "Alle Hexen fliegen auf Besen" ist kein sinnvolles Gesetz, und zwar aus zwei Gründen, wir können es nicht prüfen und wir wollen es nicht prüfen.

Allsätze zerfallen in solche, die prüfbar (falsifizierbar!)sind und andere. Die prüfbaren Sätze zerfallen in solche, die wir wirklich prüfen, weil wir daran interessiert sind, ob sie stimmen, und andere.

     

Beschreibungen

Aussagenbereich

     Allsätze     Existenzsätze

     Prüfbarkeit

empirisch

Widerlegungsrelevanz

hoch     tief

Gesetz

==> Gesetze sind also für uns relevante, empirisch prüfbare, auf alle Mitglieder einer Klasse bezogene Beschreibungen.

Gesetze machen wir, damit jeder von uns von denselben Grundannahmen über die Wirklichkeit ausgeht, so dass auch jeder von uns sofort profitiert, wenn irgendwo diese Grundannahmen verbessert werden.

Damit haben wir eine begriffliche Definition eines Wortes, das in der Rechtskunde wichtig ist. Wir haben damit einen relativ grossen Umweg zu unserem Fach gemacht. Die Frage ist, ob wir überhaupt zu unserem Fach gekommen sind?

Wir haben uns am Anfang gefragt, was Rechtskunde ist. Wir wollen jetzt zusammen schauen, was in unserem Buch "Einführung in die Rechtskunde" von Guido Müller zu lesen ist. Sie haben bereits das erste Kapitel gelesen und dabei sicher eher Dinge gefunden, die Sie als Rechtskunde erwartet haben, oder? Das Buch haben wir deshalb angeschafft, weil dort kompetent zusammengefasst ist, was wir als Rechtskunde kennen. Alles was wir hier zusätzlich erarbeiten, soll das Buch ergänzen.

Im Buch stehen relativ viele Fakten, die man im Bedarfsfalle einfach wissen muss. Zu wissen aber, welche Fakten in welchem Falle relevant sind, bedeutet, dass man Rechtsgelehrter ist. Im konkreten Gerichts-Fall hat man als Laie keine Chance. Als Laie kann man sich nur grundsätzlich absichern, indem man zu verstehen versucht, worum es im Recht überhaupt geht.

In diesem Sinne dient unser Buch nicht dazu, dass wir - kleine - Anwälte würden, sondern dazu, dass wir Beispiele für unsere Ueberlegungen haben. Das Buch begleitet unseren Unterricht mit konkreten Beispielen. Umgekehrt wird in ihm vorausgesetzt, dass wir grundsätzlich wissen, worum es im Recht geht. Als was nämlich erscheint ein Gesetz gemäss diesem Buch?

Unsere nächste Lern-Etappe ist: Genaues Lesen

Wir lesen in unserem Buch und überprüfen, inwiefern dort steht, was wir bisher erarbeitet haben. Zuerst (Seite 5) wird im Buch nicht von Gesetzen, sondern vom Recht gesprochen. Da, wo das Wort Gesetz zum erstem Mal erscheint, steht es in Klammern, weil es dort nur umgangssprachlich verwendet wird.

Später (Seite 9) erscheinen die Gesetze als Rechtsquellen. Dort steht, die Verfassung sei ein Grundgesetz und die eigentlichen Gesetze führen das (Grund)gesetz weiter aus. Damit wird nicht gesagt, was ein Gesetz ist, das wird vorausgesetzt. Deshalb haben wir hier eben so viel Zeit darauf verwendet. Für uns macht es jetzt aber auch Sinn, dass jeder Staat ein eigenes Grund-Gesetz hat, in der Schweiz haben sogar die Kantone eigene Grundgesetze. Weshalb nämlich?

Weil Gesetze der Welt nichts befehlen, sondern diese nur beschreiben. Wenn sich die Menschen in verschiedenen Gebieten eben unterschiedlich verhalten - und sei es, weil ihnen verschiedenes befohlen wird - , gibt es eben auch unterschiedliche Gesetze. In der Schweiz gibt es Gestze, die an den einen Orten gelten und an den andern nicht. Es gibt aber auch Gesetze, die über das ganze Gebiet der Schweiz gelten, weil sich eben in bestimmten Dingen alle Schweizer gleich verhalten.

Schweizer sein, heisst nichts anderes, als eben jener Gesetzmässigkeit unterstellt zu sein. Jeder Staat besteht aus den ihm gemeinsam Unterstellten. Würden sich die Menschen in unseren Nachbarländern so verhalten wie wir, wären wir mit ihnen zusammen in einem Staat. Sie verfolgen sicher die aktuellen Bemühungen zur Gründung einer "Europäischen Gesellschaft" anstelle der Europäischen Gemeinschaft".

In unserem Buch steht (Seite 5), dass der Staat Gesetze erlässt und deren Befolgung erzwingt. Das scheint zu unserer Auffassung in einem gewissen Widerspruch zu stehen. Immer wenn wir solche wirklichen oder vermeintlichen Widersprüche entdecken, müssen wir aufpassen - oder eben genau lesen. Wir wissen ja, dass der Autor des Buches uns etwas sagen will. Die Frage ist, ob wir ihn genau verstehen und natürlich auch, ob er sich genau ausgedrückt hat.

Bevor wir auf die Frage eingehen, lesen wir noch etwas weiter: Es steht auch, dass wir uns nicht nur durch Zwang bestimmen lassen, sondern ebenso durch Sitte und Sittlichkeit. Schliesslich steht, dass das Recht den wirklichen Verhaltensweisen angepasst wird (Konkubinat,etc).

"Im" Staat bestimmen also Recht, Sitte und Sittlichkeit das menschliche Verhalten. Sittlichkeit und Sitte werden normalerweise nicht erzwungen, sie sind aber mit genügender Macht jederzeit erzwingbar, wie gerade die Beispiele in unserem Buch zeigen. Tell musste Grüssen, im Militär müssen wir Grüssen.

Das Wesen unserer Rechtsordnung lässt sich durch folgende vier Merkmale kennzeichnen:

- vom Volk getragen

- bürgerlich (nicht kommunistische,

religiöse) Weltanschauung

- Veränderbar

- Erzwingbar, Durchsetzbar

Diese wesentlichen Merkmale kann man, (wie unsere Diskussionen gezeigt haben), sehr verschieden interpretieren. Für uns heisst vom Volk getragen, dass sich das Volk wirklich so verhält, wie es in den Gesetzen steht. Unser Verhalten ist eben bürgerlich, und es kann sich verändern.

Dass das Recht erzwingbar ist, heisst, dass unser Verhalten erzwungen wird. Vielleicht könnte man gar keine Gesetze aufstellen, wenn die Menschen nicht unter äusserem Zwang einigermassen gesetzmässig leben müssten. Vielleicht - aber wirklich nur vielleicht - würde jeder etwas anderes machen, wenn jeder machen könnte, was er wollte.

In unserem Buch steht, dass der Staat das Recht erzwinge. Aber auch das Recht ist nur mit entsprechender Macht erzwingbar. Der Staat kann nichts erzwingen, aber beispielsweise eine gute Polizei kann es.

Damit sind wir bei unser nächsten grundsätzlichen (rechtlichen) Frage:

3. Recht

Was ist das Recht, was sind Rechte?

"Rechte sind die Dinge, die man darf, beispielsweise Wählen"

Hier spielt uns die Sprache einen kleinen Streich, wir haben zweierlei Rechte: Jeder von uns hat bestimmte Rechte, beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäusserung, das Recht auf Arbeit, das Stimmrecht usw. Gemeinsam haben wir das Recht überhaupt, es ist unterteilt in mehrere Rechte, beispielsweise das Staatsrecht, das Prozessrecht, das Kirchenrecht usw. Wir unterscheiden also die Rechte des Einzelnen von den Rechten, denen wir gemeinsam unterstehen, die eigentlich Gesetzessammlungen sind, obwohl wir in beiden Fällen von Recht sprechen.

3.1. Was sind Rechte des Einzelnen

Wir betrachten also zunächst die Rechte des einzelnen. Sie sagten:
"Rechte sind die Dinge, die man darf, beispielsweise Wählen"
Wer gibt uns die Rechte? Wer sagt, was wir dürfen?

"Der Staat"
"Unsere Rechte stehen in der Verfassung"
"Es gibt Menschenrechte"
Wer ist der "Staat"?

"Wir selbst geben uns die Rechte"
Weshalb geben wir sie uns und nehmen sich uns nicht einfach?

"Wir müssen abmachen, was der Einzelne darf, sonst würde jeder die Rechte der andern einschränken"
"Die Freiheit des einen hört auf, wenn die Freiheit des andern betroffen wird"
Was machen wir, wenn sich jemand ein Recht, welches unsere Rechte einschränkt, einfach nimmt?

"Wir wehren uns"
Wir zwingen ihn darauf zu verzichten?

Wir zwingen ihn und umgekehrt, alle andern zwingen uns auf "Rechte" die andere einschränken zu verzichten. Rechte ergeben sich also aus dem, was wir den andern aufzwingen und das was die andern uns aufzwingen.

"Das sind nicht Rechte, das sind eher Pflichten"
"Wer Rechte hat, hat auch Pflichten"
Was ist der Unterschied zwischen Rechte und Pflichten?

"Rechte sind Dinge die man darf, Pflichten sind Dinge, die man muss"

Genauer gesprochen wären Rechte Ansprüche, die die jeweils anderen zugestehen, respektive die wir den jeweils anderen zugestehen. Gemeinsam scheint aber Rechten und Pflichten, dass sie umkämpft sind. Der Starke hat mehr Rechte und weniger Pflichten als der Schwache.

Ansprüche

durchsetzbare

Rechte

Diese Formulierung ist zwar verständlich, aber alltäglich-vordergründig. Sie entspricht der Hypostasierung durch welche der einzelne überhaupt zu einem Recht kommen kann. Recht haben ist subjektive Legitimation der eigenen Ansprüche. Anspruch ist in diesem Sinne das gleiche wie Recht, die beiden Ausdrücke werden im Duden auch synonym verwendet. Der begriffliche Zusammenhang ergibt sich durch die Gesetzessammlung, wo das, was subjektiv als Anrecht erscheint, in der Beschreibung dessen, was wir wirklich tun, impliziert wird. Bevor wir darauf zurückkommen, wollen wir uns noch etwas weiter im subjektiven Recht vertiefen. Wir sagten:

"Rechte sind Dinge die man darf"; aber wer ist "man"? Haben alle Menschen die gleichen Rechte? Oder haben die Stärkeren mehr Rechte? Was heisst Gleichberechtigung?

In unserem Recht könnte (könnte !) stehen:
- alle Menschen haben gleich viel Geld
- alle Menschen verdienen gleich viel Geld (wer spart hat mit der Zeit mehr)
- alle Menschen haben die gleichen Chancen viel Geld (die einen nutzen ihre Chancen besser)


- alle Menschen verdienen ihr Geld nach dem gleichen Prinzip (wer bessere Voraussetzungen geerbt hat, hat eben Glück)

In all diesen Möglichkeiten wären alle Menschen auf eine bestimmte Art gleich und auf eine andere Art ungleich.


 
 

In unserem Buch steht (!): Die Rechtsordnung widerspiegelt einebestimmte Weltanschauung. Unsere Rechtsordnung widerspiegelt eine liberale Weltanschauung. Was ist eine liberale Rechtsordnung?


3.2 Die Rechtsordnungœ

Die liberale Rechtsordnung ist eine Rechtsordnung, die dem Einzelnenmöglichst viele Freiheiten gibt, und deshalb die Gleichheit zwischenden Menschen möglichst abstrakt versteht: alle Menschen verdienenihr Geld nach dem gleichen Prinzip. In dieser abstrakten Gleichheitwird das Problem aufgehoben, dass die Freiheit des einen, jene desandren einschränkt. Dieser Vorteil ist allerdings mit dem Nachteilverbunden, dass die Gleichheit nicht immer ohne weiteres feststellbar ist. Hätten wir alle Anspruch auf gleich viel Geld, wären natürlich die meisten Rechtsfälle leicht zu lösen. Man müsste wederschauen, wer es durch bürgerliche Bauern-Schlauheit verdient, nochwer es unsinnig oder fahrlässig verschwendet hat. Und das natürlichnicht nur beim Geld, sondern bei allen Waren und Dienstleistungen.

Können Sie sich eine solche Gesellschaft vorstellen? Nun, ausdenken könnte (könnte !) man sich allerhand, aber unsere Gesellschaft ist eine liberale.

Wie lösen wir das Problem, das sich aus unserer abstrakten Gleichheit im konkreten Fall ergibt? Was können wir in einem Streitfall, beispielsweise zwischen (gleichberechtigten) Mieter und Vermieter,oder zwischen (gleichberechtigten) Arbeitgeber und Arbeitnehmervergleichen? Wie können wir sicherstellen, dass sich niemand zuviele Freiheiten herausnimmt?

Die liberale Freiheit beruht auf Verträgen. Wir halten uns an Verträge. Was ist ein Vertrag?

Bevor wir über Verträge sprechen, müssen wir noch das aktuelle Thema abschliessen. Wir fragten uns, was Rechte sind und was das Recht ist. Was Rechte sind wissen wir nun: Rechte sind das, was wir den andern aufzwingen und das was die andern uns aufzwingen. Aber was st das Recht.

Das Recht ist eine selbstbezügliche Gesetzessammlung. Im Recht stehen nicht nur alle Gesetze, sondern auch Anwendungs- und Geltungsbereiche, auf welchen Voraussetzungen das Recht beruht und wie sich esverändern kann. Das Recht hat also mit den Rechten des einzelneninsofern zu tun, als die Rechte des einzelnen im Recht beschrieben sind. Das Recht ist eine Beschreibung, die Rechte des einzelnen nannten wir subjektive Legitimationen.

Unser geschriebenes Recht suggeriert ungeschrieben als Sittlichkeit schon immer bestanden zu haben. Im Laufe der Zeit sei lediglich aufgeschrieben worden, was immer schon gedacht wurde. Was also haben wir uns immer schon gedacht?

Rechts-Grundsätze (Buch S. 10):

Einige Grundsätze teilen wir gemäss unserer Rechtssprechung, wenn wir hierüber einig sind, lässt sich der Rest ausdiskutieren. Deshalb sind die Grundsätze natürlich entsprechend wichtig.

  • Anwendung der Rechtsquellen
  • Treu und Glauben
  • Gutgläubigkeit
  • Richterliches Ermessen
  • Beweislast
  • öffentliche Register
  • kein Kläger - kein Richter
  • Rechtsunkenntnis schadet
  • Natürlich machen diese Grundsätze nur Sinn, wenn man bereits weiss, was Recht ist. Man muss wissen, was Rechtsquellen sind, und man muss die unterstellte Rechtsordnung kennen.

    Rechts-Ordnung (Buch S. 7)

    Wir unterscheiden zwei Rechtsgruppen, nämlich Oeffentliches Recht und Privatrecht

    Im öffentlichen Recht sind:

  • Staatsrecht. Strafrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Schuldbetreibungs
  • Prozessrecht
  • Konkurs-gesetz
  • Völkerrecht
  • Kirchenrecht
  • zusammengefasst.

    Das Privatrecht ist unterteilt in Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht

    wobei das Zivilgesetzbuch in die 4 Teile

    . Personenrecht

    . Familienrecht

    . Erbrecht

    . Sachrecht

    zerfällt und das Obligationenrecht (eigentlich 5. Teil des ZivlilÜh�Ü®gesetzes) folgende 5 Abteilungen enthält:

    . Allgemeine Bestimmungen

    . Verträge

    . Gesellschaften

    . Register/Bücher

    . Wertpapiere

    Die Gliederung des Rechtes widerspiegelt begrifflich (mit einemBegriffsbaum) wie wir uns als Gesellschaft denken:

    É� $’€ � �€ �É

    oben ist der

    Staat

    und unten sind die

    Bürger Bürger

     

    In dieser Konstellation sind 3 Fälle der Rechtspflegeœ möglich:

    --------------

    Staat

    --------------

    StrafprozessVerwaltungsrecht

    (Verbrechen,(Baubewilligung)

    Verkehr)

    ---------- ----------

    Bürger Zivilprozess Bürger

    ----------(Verträge, ----------

    Ehe)

    Entsprechend unterscheiden wir 3 Prozess-Arten, die über je eigeneAbläufe verfügen:

     

    "Strafprozess• "Zivilprozess• "Verwaltungsrecht•

    Sühneverhandlung/ Polizeil. verschiedene

    VermittlungErmittlung Rekursinstanzen

    (Friedensrichter)

    HauptverfahrenVorunter- Verwaltungs‰‰‰gericht

    suchung

    UrteilHauptverfahren

    RechtsbelehrungUrteil

    ErfüllungRechtsbelehrung

    StrafvollzugÜh�ÜŒDa der Staat selbst als Streit-Partei auftreten kann, muss ein vonihm unabhängiges Gericht existieren. Wir sprechen von

    "Gewaltentrennung•

    in welcher die Judikative (richterliche Gewalt) Schiedsgericht zwischen der Exekutiven (ausführende Gewalt) und der Legislativen (gesetzgebende Gewalt) ist.

    Die Judikative setzt das "Legalitätsprinzip•, welches den "Rechts-Staat•ausmacht, durch, nach welchem nicht nur die Bürger, sondern auchdie staatlichen Organe an die "Rechtsquellen• gebunden sind.

    Als Rechts-Quellen gelten mit

    ----- abnehmender Priorität -------->

    geschiebenes Gewohnheits Gerichtspraxis richterl.

    Recht Recht Ermessen

    Verfassung

    Gesetze

    Verordnung

     

    Nach diesen Exkurs über unsere Rechtsordnung und deren Voraussetzungen wenden wir uns dem wesentlichen Element des Rechtes, ohne welches die gesamte Rechtsordnung keinen Sinn machte zu. Die gesamteRechtsordnung beruht darauf, dass wir Verträge abschliessen. Rousseaunannte sie auch entsprechend Gesellschaftsvertrag.

    Die Vertragslehre (die den grössten Teil unseres Rechtskunde-Buchesstellt) ist nicht nur praktisch wichtig, weil die meisten Rechtsfälle, die den Normalbürger (be)treffen, in Verträgen geregelt sind,sondern vor allem, weil das Prinzip des Vertrages das Wesen unseresRechts ausmacht.

    Was ist ein Vertrag?

    ÜL�Ü

    4. Was ist ein Vertrag?œ

     

    Was ist ein Vertrag?

    "Ein Kaufvertrag", "Arbeitsvertrag", ...

    Das sind Beispiele, wir beginnen vernünftigerweise mit Beispielen.Mit diesen können wir später testen, ob unsere Definition Sinn macht.

    "Verträge sind Abmachungen"

    Machen wir einen Vertrag, wenn wir abmachen, am Sonntag zusammenein Bier zu trinken?

    "Die Abmachung muss etwas wichtiges betreffen"

    Was heisst "wichtig"?

    "Es muss durch die Abmachung eine Verpflichtung etwas zuliefern oder etwas zu bezahlen, entstehen"

    Unter welchen Umständen würden Sie mit jemandem abmachen, dass Sieihm etwas liefern oder bezahlen? Würden Sie mir beispielsweise einfach so unterschreiben, dass Sie mir Fr. 1000.- bezahlen?

    "Man muss einen Gegenwert erhalten"

    Gibt es auch Verschuldungen, die man begleichen muss, ohne einenGegenwert zu erhalten?

    Erhalten Sie manchmal einen Einzahlungsschein, den Sie zahlend verwenden müssen, obwohl Sie nichts bekommen haben?

    "Parkbussen"

    Diese Fälle sind im Recht als unerlaubte Handlungen die Haftungverursachen, beschrieben, wobei unterschieden wird zwischen:

    "Verschuldungs-•"Kausal-Haft•

    AbsichtFahrlässigkeit. Arbeitgeber

    (Unterschrift)

    leichtegrobe. Tierhalter

    . Haus- Werk-Eigentümer

    . Familien-Oberhaupt

    zusätzlich:

    . Fahrzeuhalter

    . Transportgesellsch.

    . Kraftwerke

    Spitzfindig könnte man fragen, ob man für die Busse nicht doch etwaserhalten hat. Schliesslich sind im Recht auch ungerechtfertigte Bereicherungen, beispielsweise, wenn man eine Bezahlung doppelt erhält,

    untersagt.

    Auch in diesen Fällen, also bei unerlaubten Handlungen oder beiungerechtfertigten Bereicherungen, entstehen Verpflichtungen oderÜh��Ü
    "Obligationen im •"rechtlichen Sinne•. Als Obligationen im rechtlichenSinne gelten Verpflichtungen oder Schuldverhältnisse, bei welchenes sich um Geld-, Waren-oder Dienstleistungsschulden, oder um Ueberlassungs- oder Duldungsregelungen handelt (unser Buch beginnt dieVertragslehre mit Obligationen (Seite 19)). Sie sind im Recht wieimplizite Verträge beschrieben.

    In den eigentlichen Verträgen sind "Obligationenim •"•"rechtlichen Sinne•beschrieben, die willentlich, im wesentlichen in Tauschhandlungeneingegangen wurden. Natürlich ist nicht jeder Tausch vertraglich.Wenn zwei Kinder Sammelobjekte tauschen gegen sie kein Rechtsgeschäftein.

    É� �€ �!B"!B�É

    Wert-Uebergabe

    prinzipiell

    gegenseitig

    gegenseitigBeschreibung

    willentlich

    Tausch

    gegenseitig

    übereinstimmendRechtsgeschäft

    ---------------------

    Tausch Vertrag

    ---------------------

    Ein Vertrag ist eine Beschreibung. Aber nicht alle Beschreibungensind Verträge. Verträge beschreiben Tauschhandlungen zwischen mindestens zwei Parteien. Im Prinzip wird im Vertrag ein Tausch beschrieben, aus technischen Gründen manchmal aber auch eine einseitigeObligationen, beispielsweise bei Schenkungen. Die Tauschhandlungenzerfallen in Rechtsgeschäfte und andere, in Abhängigkeit ihrer Wichtigkeit und der Handlungsfähigkeit der Parteien. Die Handlungsfähigkeit ist bei natürlichen Personen an Urteilsfähigkeit und Mündigkeitgebunden. Sie zu unterscheiden von der Rechtsfähigkeit, nach welcherbeispielsweise auch eine Kleinkind erbfähig ist. Verträge beschreibenTauschhandlungen, die Rechtsgeschäfte sind.

    Unter Tauschhandlungen verstehen wir einen Teil der Wertübergaben,Tauschhandlungen sind prinzipiell gegenseitig, wobei aber nichtalle gegenseitige Wertübergaben Tauschhandlungen sind. Bei einerstaatlichen Enteignung etwa erhält der Enteignete den Gegenwerteben gerade ohne zu tauschen. Die gegenseitige Wertübergabe mussgegenseitig willentlich sein, was auch gegenseitige Uebereinstimmungbezüglich der zu tauschenden Sache einschliesst.

    Die Redeweise "Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn ..."(S. 23) verweist auf die Abmachung, die im Vertrag beschrieben wird.

    Die Abmachung gilt rechtlich auch, wenn der Vertrag (das beschriebenePapier) nicht existiert.Üh��ÜŒIm Vertrag steht auch (für viele vor allem) was passiert, wenn sichder eine nicht an die Abmachung hält. Ein Vertrag ist wie ein Gesetznur eine Beschreibung. Nur weil etwas in einem Vertrag steht, verhältsich niemand anders, als er es ohnehin tun würde. Bei Lebensversicherungen beispielsweise kann man die Prämie ohne weiteres nichtbezahlen, ohne dass die Gesellschaften von ihrem BetreibungsrechtGebrauch machen. Unter Lebensversicherungsgesellschaften herrschtdie Gewohnheit nachsichtig zu sein und die bereits bezahlten Prämienin einer sistierten Versicherung zu belassen.

    Verträge sind also wie Gesetze. Umgekehrt kann man die Gesetze alsVerträge auffassen, wie wir bereits anhand von Rousseau's Staatsvertrag gesehen haben. Der wesentliche Unterschied besteht darin,dass ein Gesetz allgemeine Gültigkeit hat, der eigentliche Vertragaber immer nur einen speziellen Fall beschreibt.

    Im Vertrag wird entsprechend auch nur beschrieben, was nicht ohnehinschon eindeutig aus dem Gesetz hervorgeht. Deshalb unterscheidenwir bei den Rechtsvorschriften zwischen zwingendem uns dispositivemRecht (S. 8). Verträge können den allgemein gesetzten Fall nichtaufheben (zwingend), und umgekehrt steht in den Gesetzen, was dortgilt, wo die Verträge zu wenig ausführlich sind (dispositiv).

     

    Exkurs:Ì

    ÌAbbildungenœÞKÞ

    Ì

    ÌÌÌUnsere Redeweise "Beschreibungen" ist sehr nützlich, aberauch ein wenig kompliziert. Beschreibungen sind eigentlichexplizit, also wirklich geschrieben. Unsere Beschreibungen,die wir von nun an Abbildungen nennen wollen, können explizit oder implizit sein. Wichtig dabei ist:ÞKÞ

    Ì

    ÌÌÌAbbildungen müssen explizierbar sein. Wir sprechen nurdann von Abbildungen, wenn wir sie lax gesprochen bereits"geschrieben haben oder aber schreiben können". "Schreiben"steht hier auch für zeichnen oder sprechen, genauer für"auf einem geeigneten Speichermedium darstellbar".ÞKÞ

    Ì

    ÌÌÌBeispiel:Ì-ÌEin Gesetz ist eine Abbildung. Es gibt ungeschriebene Gesetze (implizite Abbildungen). Þ-KÞ

    Ì

    ÌÌÌÌÌÌ-ÌEin noch nicht entdecktes Gesetz ist aber keinGesetz. Das Fallgesetz hat es nicht immer schongegeben, sondern erst seit der Fall von Körpern,die immer schon gefallen sind, entsprechend abgebildet wurde.Þ-KÞ

    Ì

    ÌÌÌAbbildungen haben auch wenn sie nicht explizit sind, dieForm die sie explizit haben. Damit ist folgendes gemeint:Wenn man etwas definieren muss, merkt man häufig, dassman eigentlich genau weiss, was man meint, dass man esaber trotzdem nicht sagen kann. In diesem Sinne unterscheiden wir zwei Formen des Wissens. Von Abbildungen imWissen sprechen wir nur wenn das Wissen darstellbar ist.ÞKÞÜh��ÜŒ4.1.Verträge als Abbildungenœ

     

    Verträge sind Abbildungen. Die oben erwähnte Redeweise "Der Vertraggilt als zustande gekommen, wenn ..." verweist auf eine (implizitoder explizit) abgebildete Abmachung. Solche Abmachung gelten rechtlich auch, wenn der Vertrag (das beschriebene Papier) nicht existiert.

    Wir haben in unserer Definition nicht von Abmachungen, sondern vonTauschhandlungen gesprochen. Was heisst Abmachung (Vereinbarung)?

    Wir wählen zur Beantwortung dieser Frage ein anderes Vorgehen alsbisher. Bisher suchten wir jeweils zuerst nach Beispielen. DieseMal hingegen besitzen wir bereits eine Definition, die in diesemZusammenhang wichtig ist. Deshalb versuchen wir die Frage von unsererDefinition her zu beantworten:

    In unserer Definition ist von Tausch die Rede. Tauschen setzt zweiSubjekte voraus, von welchen jeder das hat, was der andere willund das will, was der andere hat. Eigentliches Tauschen beruht nundarauf, dass die Tausch-Objekte wertmässig in ausgewogenen Mengengleichzeitig übergeben werden. Weil das praktisch nicht immer möglich

    ist, haben wir Geld. Geld ist wie ein Platzhalter in der Algebra.

    Wenn Geld mitspielt sprechen wir nicht mehr von Tauschen, sondernvon Kaufen und Ver-Kaufen. Manchmal hilft aber nicht einmal Geldum die Diskrepanz zwischen Tauschwilligen zu überbrücken. Wann nämlich?

    Immer dann, wenn wir einen Vertrag machen, oder abmachen uns so zuverhalten, dass das, was im Vertrag "abgebildet" ist, schliesslichstimmt. Abmachen heisst die subjektive Verpflichtung eingehen denjeweiligen Vertrag zu erfüllen.

    Was heisst einen Vertrag erfüllen? Die Leistungen müssen am abgemachten (im Vertrag beschriebenen) Ort, zur abgemachten Zeit, imabgemachten Umfang erbracht werden. Die Erfüllungskriterien sinddispositives Recht, man macht sie im allgemeinen ab. Die Nichterfüllung eines Vertrages führt zu Schadenersatz-Verpflichtung, welchesinnigerweise so angesetzt ist, dass beide Parteien lieber den Vertrag erfüllt.

    Da aber auch die Nichterfüllung des eigentlichen Vertrags - Gegenstandes geregelt ist, könnte man auch sagen, dass so oder so jederVertrag erfüllt wird. Bei Nichterfüllung eines Vertrages treten dieGesetze des Obligationenrechtes und vor allem jene des Schuldbetreibungsgesetzes (SchKG) in Kraft. Das Obligationenrecht (das es überigens in diesem strengen Sinne in den USA nicht gibt) ist so etwaswie das Kleingedruckte in den Verträgen, es gilt als Vertragsbestandteil, obwohl man es nicht immer liest. Wir kommen auf diesenPunkt (eigene und staatliche Sicherung der Vertragserfüllung) späternochmals zurück und versuchen dann unsere Gesetze generell als Verträge zu verstehen.Üh��ÜŒNormalerweise erlöschen vertragliche Verpflichtungen durch gegenseitiges Erbringen der Leistungen. Auf dieser Stufe ist der eigentliche Vertragsinhalt (S. 28) die Abbildung dessen, was passiert.Wenn nun ein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt, folgenVerhaltensabläufe, die hauptsächlich im Schuldbetreibungsgesetz(S. 145) abbgebildet sind. Damit das Schuldbetreibungsgesetz nichtendlos wirkt, sind im Obligationenrecht sogenannte Verjährungsfristenfestgelegt, nach welchen die Vertragspflichten (im rechtlichen Sinne)unabhängig davon, ob sie geleistet wurden, erlöschen. Wenn alsoein Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt und der darausresultierende Gläubiger seine Forderungen nicht geltend macht, folgenRechtszustände, die im Obligationenrecht abgebildet sind. Dazu sindzwei Aspekte hervorzuheben:

    Einerseits zeigt sich darin, dass wir bezüglich Tauschhandlungenin unserem Verhalten oder unseren Rechtszustände tendenziell immerbeschrieben sind, egal wie wir uns verhalten. Wenn sich der jeweilseigentliche Vertrag als unrichtige Abbildung erweist, sind wir durchGesetze richtig abgebildet.

    Umgekehrt zeigen diese Beschreibungen wie kompliziert unsere Rechtsverhältnisse sind, das heisst wie kompliziert wir uns in den gegebenen Machtverhältnissen bewegen. Je nach Sache und beteiligtenParteien gelten unter dem Postulat der Rechtsgleichheit auch beiso einfach scheinenden Dingen wie Verjährungen verschiedene Fristenund komplizierte Fristberechnungen. Was uns so kompliziert vorkommt,das nur ausgeklügelte Juristen damit umgehen können, das sind unseresubtilen Rechtsgleichheiten unter den herrschenden Machtgefällen.

    Auf einer bestimmten Ebene sind wir immer abgebildet, ob wir diesnun in Verträgen selbst tun oder ob wir uns einfach den ohnehingeletenden Gesetzen unterstellen. Im Prinzip gilt (gemäss OR) die

     

    4.2. Formelle Aspekte des Vertragesœ

    Neben der bereits angesprochenen Verjährung, sind noch einige andereallgemeine Aspekte des Vertrages kurz zu beleuchten:

    Formfreiheit für Verträgeœ,

    was nichts anderes heisst, als dass sie im OR im Prinzip genügendgut beschrieben sind.

    Weil aber unser Recht relativ häufig dispositiv ist, und deshalbVerträge genauer ausformuliert werden können, muss das Recht auchEingrenzungen für diese Ausformulierungen enthalten. Zum einen dürfendiese Ausformulierungen das geltende zwingende Recht nicht aufhebenoder ausser Kraft setzen, und zum andern sind bestimmte Verträgeso wichtig, dass die Formfreiheit aufgehoben ist. Je weittragenderdie Folgen eines Vertrages sind, desto strenger sind die Formvorschriften.


     
     

     
     

    -ÿÑÅÅÝ�-2K�-2K�ÝVerträge insgesamt dienen als Beschreibungen dem gemeinsamen Verständnis der Abmachungen. Wo eine explizite Beschreibung geleistet

    wird, ist wenigstens einigermassen klar festgehalten, was gemeint

    ist. Wo es der Rechtgebung nötig scheint, definiert sie, was die

    Beschreibung mindestens enthalten muss, respektive unter welchen

    Bedingungen sie zu erfolgen hat. Bei wenig problematischen Dingen

    wie Abzahlungs- und Lehrverträgen genügt die "einfache Schriftlichkeit", bei umfassenderen Geschäften wie einer Gründung einer Aktiengesellschaft ist die strengste Vertrags-Form verlangt, die öffentliche Beurkundung und die Eintragung in ein öffentliches Register.Inhaltsfreiheitœ Der Formfreiheit entspricht die der Verträge. Die Parteien sind

    frei, ob, worüber und mit wem sie einen Vertrag abschliessen wollen.

    Natürlich gelten auch hier Einschränkungen, die einen Vertrag nichtig

    werden lassen. Man kann nichts Unmögliches, Unsittliches oder Kriminelles vertraglich vereinbaren.Je nach Inhalt klassieren wir verschiedene Verträge als Veräusserungen, Arbeitsleistungen, Gebrauchsüberlassungen oder Aufbewahrungsªund Sicherungsverträge. Die wichtigsten Verträge sind in Gesetzen geregelt, wobei beispielsweise der Versicherungsvertrag im Versicherungsvertrags-Gesetz eigens

    ein Gesetz erhalten hat, jüngere Verträge wie Leasing aber noch nicht

    selbstständig auftreten, sondern nach allgemeinen Bestimmungen des

    OR beurteilt werden. Gesetze lassen sich erst formulieren, wenn

    eine bestimmte Anzahl von Einzelfällen vorliegen.Nichtig können Verträge werden, wenn mängel beim Vertragsabschluss

    vorliegen. Als Abschluss-Mängel gelten wesentliche Irrtümer, absichtliche Täuschungen, Drohungen und Uebervorteilungen.Sicherung der Vertrags-ErfüllungœVerträge sind Abbildungen. Als solche haben sie einen sehr beschränkten Wert. Abbildungen helfen beim Kommunizieren, sie unterstützen

    ein gemeinsames Verstehen. Abbildungen helfen aber nichts, wenn es

    darum geht zu seinem Recht zu kommen. Deshalb ist die Sicherung

    der Vertrags-Erfüllung ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesetzgebung. Als Sicherungen kommen Realsicherheiten wie Kautionen, Pfand

    oder aber Personalsicherheiten wie Konventionalstrafe und Bürgschaft

    in Betracht.Personalsicherheiten haben hierbei insofern einen minderen Stellenwert, als man wiederum nicht sicher zu seinem Recht kommt. Wirklich

    sicher ist man erst, wenn man hat, was einem zusteht. Die Wichtigkeit

    der Unterscheidung zwischen wirklicher und vertraglicher Absicherung

    kommt auch darin zum Ausdruck, dass erstere hauptsächlich im ZGB,

    letztere dagegen im OR enthalten ist.Unter den Pfandformen besteht immer noch die sogenannte Gült, dieÜh�Ü
    mittlerweile veraltet ist, aber nicht ohne weiteres in Schulbriefe

    überführt werden kann. Rechtsneuerungen sind sehr selten rückwirkend.Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, dass unsere Gesetze

    vielfach sehr kompliziert sind, sie auf komplizierte Verhältnisse verweisen. Das Nachrückungsrecht in vordere Ränge bei Hypotheken

    wird von Banken, die ja sehr häufig als Hypothekgläubiger auftreten

    immer vertraglich vereinbart. Eine derartige Vereinbarungspflicht

    macht nur Sinn vor dem Hintergrund, dass dadurch profesionelle Gläubiger einen Vorteil aus dem Nichtwissen von andern Gläubigern ziehen

    können. Darin widerspiegelt sich, dass professioneller Umgang mit

    Verträgen Vorteile schaft, wie ja auch eine professioneller Handwerker effizienter ist als ein Hobbyhandwerker. Anwälte sind in

    diesem Sinne einfach geschult möglichst alle Fälle vorherzusehen

    und (im Kleingedruckten) abzusichern. Unsere Rechtsgleichheit ermöglicht jedem seinen Anwalt, aber nicht jedem ermöglicht sie es

    einen Anwalt zu bezahlen.4.3. Gesetze als allgemeine VerträgeœDamit kehren wir abschliessend nochmals zur Erläuterung der Grundthese, wonach wir uns rechtlich ausschliesslich in Verträgen beschreiben zurück.Im eigentlichen Vertrag machen wir ab, was wir willentlich tauschen

    und vor allem auch, welcher implizite Vertrag gilt, wenn sich eine

    der Parteien nicht an den eigentlichen Vertrag hält. Dies impliziten

    Verträge sind abstrakter als die eigentlichen Verträge und deshalb

    allgemeiner gültig. Ob wir ein Auto kaufen oder uns in einer Schule

    einschreiben sind zwei ziemlich verschiedene Dinge. Entsprechend

    resultieren auch ziemlich verschiedene Verträge. Wenn wir jedoch

    der jeweiligen Zahlungspflicht nicht nachkommen, kann man vom Vertragsinhalt absehen (abstrahieren). Dann spricht man abstrakt von

    sogenannten nicht erfüllten Obligationen, ohne sich darum zu kümmern, welche konkrete Sache im Spiel war. Dadurch entstehen vielmehr gleichartige, gleich zu behandelnde Obligationen als Autoverkäufe oder Schuleinschreibungen. Die Gleichartigkeit der Obligationen ermöglicht die Formulierung von Gesetzen, weil in jedem Vertrag

    für bestimmte Fälle das gleiche stehen würde. Das OR enthält also

    Sätze, die in jedem Vertrag wiederholt würden. Als Gesetze treten

    diese Sätze auf, in dem sie "wenn..dann-Beschreibungen" sind. Wenn

    jemand eine Abmachung eingegangen ist, und diese nicht erfüllt,

    und dies ihm bewiesen werden kann, dann ...Unsere Gesetz sind verallgemeinerte Verträge. Die in unserer Rechtsordnung geltenden Merkmale, die wir früher besprochen haben, entsprechen unseren Vertragsvorstellungen. Sie sind also nicht - wie

    es am Anfang scheinen mag - etwas, was wir wie Axiome frei erfunden

    hätten, sondern vielmehr abstrakte Verallgemeinerungen unserer Abmachungen und deren (Macht)-Bedingungen. In Verträgen beschreiben

    wir was durchsetzbar ist. Da gegenseitiges Einverständnis vorliegen

    muss, kann man auch - mit den erwähnten Einschränkungen - annehmen,Üh��Ü
    dass sie von der Mehrheit der Vertragspartner getragen werden und

    dass ein gemeinsamer Massstab für Gerechtigkeit verwendet wird.4.4. Der GesellschaftsvertragœDie Tatsache, die wir als Gesellschaftsmitglieder in Verträgen abbilden, nämlich, dass wir willentlich uns gerecht erscheinende Tauschhandlungen eingehen können, ist stets bedroht und umkämpft. Es gibt

    immer wieder politische Versuche, unsere Rechtsordnung als Ganzes

    zu verwerfen. Wir sprechen von Diktaturen, wo Verträge unmittelbar

    mit Gewalt erzwungen werden.Unsere Verträge sind aber auch in einem engeren Sinne ständig bedroht, indem sie als List und Täuschungsmittel eingesetzt werden.

    Entsprechend hoch geachtet (ideologisiert) wird in unserer Gesellschaft die Ehrlichkeit (Handeln nach Treu und Glauben, ZGB 2) und

    die Gutgläubigkeit (ZGB 3). Wir sind im Alltag darauf angewiesen,

    dass wir uns auf bestimmte Dinge verlassen können. Versuchen wir

    nicht deshalb mit Gewinn ("Moral•) unsere Obligationen unserer Abmachungen möglichst zu erfüllen?Allerdings unterstehen wir verschiedenartiger Abmachungen. Es gibt

    Abmachungen, die uns als solche unmittelbarer einleuchten, weil

    wir sie direkt eingehen. Etwa werden Kleinstkonsumgüter des täglichen

    Bedarfes, sogenannte Lebensmittel sehr wenig gestohlen. Wir merken

    relativ eindeutig, wer jeweils unser Vertragspartner ist und welche

    Gegenleistungen er erbringt. Wir gehen willentlich einkaufen und

    halten uns deshalb (normalerweise) an die Regeln.Andere Abmachungen dagegen, wie Verkehrsgesetze, in die wir einbezogen (involviert) sind, ohne es individuell zu wollen, verletzen

    wir leichter, weil wir die entsprechende Abmachung nicht ohne weiteres sehen können. Unsere Hemmschwelle den Kaufvertrag im Lebensmittelgeschäft nicht zu erfüllen, scheint wesentlich höher zu liegen, als sie es gegenüber Gesetzen ist, die wir individuell als

    Verträge nicht eingegangen wären.Offenbar gehen wir also bestimmte Verträge ein, die wir eigentlich

    nicht eingehen wollen. In welchen Situationen tun wir dies?Wir können im Recht einige solcher Situationen nachlesen, vor allem

    jene, die zu ungültigen oder anfechtbaren Verträgen führen: Drohungen (OR 29) und Täuschungen (OR 28). Drohungen und Täuschungen unterstehen der vernünftigen Einschätzung.

    Auf der einen Seite muss schliesslich ein Richter beurteilen, ob

    die eine Vertragspartei bedroht oder getäuscht wurde. Auf der andern

    Seite muss man als Vertragspartner auch vernünftig beurteilen, was

    schliesslich als Drohung taxiert wird, und zwar in beiden Hinsichten.Einmal kann man ja selbst gewisse Druckmittel einsetzen und einmal

    kann man solchen Druckmitteln ausgesetzt sein.Üh�ÜŒWissen Sie Beispiele?"Arbeitszeugnisse""Referenzen""Wartung unter der Bedingung von Zusatzkäufen", ...Obwohl die Uebergänge fliessend sind, gibt es eindeutige Fälle in

    beiden Sinnen. Es gibt Fälle, wo die Drohung offensichtlich und

    vor allem unannehmbar ist, und es gibt Fälle, wo man vernünftigerweise mitmacht, obwohl ...Schliesslich gibt es Fälle, wo hinter den Drohungen, die dann gar

    keine mehr sind, eine demokratische Mehrheit steht. Stellen Sie

    sich vor, man würde Ihnen den Vertrag anbieten, wonach beide Parteien

    ihre Verkehrsgeschwindigkeiten einschränken. Malen Sie sich diese

    Geschichte etwas aus!Glauben Sie nicht auch, dass jene, die bei einem solchen Vertrag

    einwilligen würden, jene sind, die sich an das entsprechende Gesetz

    halten? Und, dass umgekehrt ...Natürlich ist für jedermann ersichtlich, dass solche Verträge nur

    dann Sinn machen, wenn ihnen alle unterstellt sind. Die Mehrheit,

    die einen bestimmten Vertrag will, muss also die jeweilige Minderheit vom Sinn des Vertrages "überzeugen".Wir haben bereits früher eine wichtige Unterscheidung eingeführt,

    die wir jetzt etwas besser verstehen. Wir sagten:Oben ist derStaatund unten sind dieBürger BürgerJetzt sehen wir den Staat als abstrakte Idee, die nicht "über" den

    Bürgern, sondern "in" den Bürgern ist. Die einzelnen Bürger verhalten

    sich gemäss ihrer Ueberzeugung, egal ob sie überzeugt waren oder

    ob sie - unabhängig von ihrem Willen "über"zeugt wurden.Der Staat ist nicht oben, nicht über den Bürgern. Er repräsentiert

    die Mehrheit der Bürger in dem Sinne, dass er Verträge auf höherer

    Ebene behandelt. Umgekehrt sind solche Verträge für den Staat konstituierend, der Staat besteht nur durch diese Verträge. Deshalb

    heisst unsere Verfassung auch Gesellschaftsvertrag.Damit ist unser Kreis geschlossen: wir wissen - aussprechbar - was

    das Recht ist und wer es uns "gibt". Wir haben eine geklärte Vorstellung vom Gesetz und vom Vertrag und insbesondere von uns selbst

    und unseren Verhaltensweisen.Wir kehren zurück zur Rechtskunde im engeren Sinne:Üh�ÜŒ4.5. Spezifische VerträgeœUnser OR unterscheidet verschiedene spezifische Verträge:- Kaufvertrag- Ueberlassungsvertrag- Arbeitsvertrag- WertpapiereWir gehen auch hier nicht näher auf diese Verträge ein, sondern

    stellen uns noch eine grundsätzliche Frage:Was unterscheidet die einzelnen Verträge?"Es werden verschiedene Dinge geregelt, eben Kauf oder Miete"Ist ein Arbeitsvertrag etwas anderes als ein Kaufvertrag?"Beim Arbeitsvertrag geht es um eine Anstellung"Genau genommen ist aber auch im Arbeitsvertrag beschrieben, dass

    beide Vertragsparteien eine abgemachte Leistung erbringen, also

    der eine als Käufer und der andere als Verkäufer auftritt. Ueberlegen

    Sie, ob es sprachlich nicht präziser wäre, wenn wir von Arbeit-Käufer

    und -Verkäufer statt von Arbeit-Geber und -Nehmer sprechen würden.Für uns ist wichtig zu sehen, dass die verschiedenen Verträge immer

    Tausch-verträge und lediglich den verschiedenen Produktebedingungen

    angepasst sind. Vor diesem Hintergrund nämlich wenden wir uns jetzt

    dem Zivilrecht zu:



     
     

    -2K�ݝ5. Zivilrechtœ

     

    Obwohl das Obligationenrecht (1883) älter ist als das Zivilgesetzbuch(1912) und normalerweise gesondert gedruckt wird, ist es eigentlichein Teil des Zivilgesetzbuches. Das Zivilgesetzbuch enthält ausserdem

    - das Personenrecht

    - das Familienrecht

    - das Erbrecht und

    - das Sachrecht.

    Es ist leicht zu sehen, dass in diesen vier Teilen nicht vordergründig Tausch-Situationen beschrieben werden. Auch leicht zu sehenist aber, dass unsere bisherigen Definitionen auch im Zivilgesetzbuchgelten und Sinn machen (müssen).

    5.1. Das Zivilgesetzbuchœ

    Wir wollen dies anhand des Familienrechtes ein wenig beleuchten.

    Das Wort Familie stammt aus dem alten Rom und wäre dort allenfallsim Sachrecht erschienen, den als Familie bezeichneten die Römerdas gesamte Eigentum eines Freien, wozu eben auch Frau und Kinderzählten. Diesbezüglich vermeinen sich auch heute noch viele als freieRömer.

    Bei uns aber entsteht eine Familie nicht durch Inbesitznahme vonGütern und Frauen durch einen Mann, sondern durch die Eheschliessung.Der Eheschliessung voraus geht häufig die Verlobung. Die Verlobungist ein Vertrag, in welchem sich Verlobten verpflichten sich gegenseitig zu heiraten. Der Vertrag ist formlos und leicht zu künden,regelt aber bestimmte "kaufmännische" (!) Belange.

    Die Ehe selbst wird heute rechtlich immer noch viel strenger gehandhabt als die Verlobung. Im Ehevertrag beschreiben die Partner wiesie sich ihre gemeinsame Zukunft vorstellen. Insbesondere steht dortauch, was passiert, wenn es der einen Partei in der Ehe nicht mehrgefällt. Die Ehe ist förmlich weitgehend festgelegt (Standesamt undTrauzeugen) und wird wie wichtige Verträge in ein Register eingetragen.

    Das ist ein Relikt aus der Zeit, in welcher die Ehe gleichsam allesWirtschaftliche der natürlichen Personen regelte. Im Ehevertragwerden finanziell relativ gewichtige Verpflichtungen gebunden. DieFrau hat gegebenenfalles Anspruch auf Wittwenrente, sie hat im Namender Kinder Ansprüche an den Ernährer der Familie, beide Ehepartnerstehen im Erbrecht, usw. Viele der finanziellen Verpflichtungenunterstehen teilweise dispositivem Recht, welches im sogenanntenehelichen Güterrecht beschrieben ist.

     

    Üh�ÜŒExkurs:Darstellung von Verträgenœ

    À

    KKÀ

    Verträge sind Abbildungen. Man kann jede Sache verschieden,unter verschiedenen Gesichtspunkten darstellen:

    Was ist eine Lebensversicherung?

    ÌÌ"Eine Lebensversicherung ist eine soziale Institution,in welcher sich die Versicherten gegenseitig vor grossenRisiken wie Tod oder Invalidität schützen.ÞKÞ

    ÌÌAusserdem stellen die Lebensversicherungen sehr viele Arbeitsplätze, was auch der allgemeinen Wohlfahrt dient.ÞKÞ

    ÌÌSchliesslich bauen die Versicherungen sehr viele Wohnungen, was wiederum eine soziale Aufgabe ist."ÞKÞ

    So etwa könnte sich eine Lebensversicherung in ihren Prospekten selbst darstellen.

    Es geht aber auch anders:

    Eine Lebensversicherung ist ein Spielkasino, in welchemjedermann auf bestimmte zufällige Ereignisse (Eintretenvon Tod oder Invalidität) Wetten abschliessen kann. Wiejedes Spielkasino gewinnt die Versicherung im Durchschnittund ist deshalb ein Geschäft.

    Was unterscheidet die beiden Darstellungen?

    In der zweiten Darstellung wird die Tausch-Situation zwischender Versicherung und dem Versicherten als rationales Marktverhältnis beschrieben, während die erste Darstellung anheischig macht, die Vertragspartner hätten dasselbe Interesse. Natürlich sind bei einem Tausch, wie wir ihn definierthaben, beide Parteien am Tausch interessiert. Für den Tauschaber ist wichtig, dass jede Partei am Angebot der je anderenPartei interessiert ist. Wollten beide Parteien dasselbe,könnten sie nichts tauschen.

    Weshalb treten Lebensversicherungen nicht als Spielkasinoauf?

    Exkurs:ÌÌSie tun es in dem Masse zunehmend mehr, als immermehr Kunden Lebensversicherungen also Kapitalverwalter mit marktorientierten Profiten sehen.ÞKÞ

    Die gemeinen Versicherungsnehmer verstehen sich selbst nichtals Spieler, sondern decken intentional wirklich ihre Risikenab. Es kümmert sie nicht, dass sie faktisch auf ihr Lebenwetten, sie kümmern sich um schlechte Zeiten für sich oderihre Hinterbliebenen. Diesem Anliegen entsprechen die Versicherung mit ihrer Selbst-Darstellung (um ihre Marktchancenwahrzunehmen).

    Üh�ÜŒDer Unterschied zwischen einem Spielkasino und einer Versicherungsgesellschaft ist subjektiv wichtig, kaum jemandwird je ernsthaft erwägen, ob er sein Geld da oder dorthinbringen soll. Diesem subjektiven Unterschied entspringenverschiedenen Darstellungen.

    Kehren wir zurück zu unserem Thema:

    ÀK

    Menschen, die eine Ehe eingehen, schiessen - intentional - nichteinen Vertrag über finanzielle Leistungen ab, sondern wollen zusammenleben, eine Wohnung teilen, vielleicht Kinder haben. Dass die Dinge,die sie wollen faktisch finanzielle Konsequenzen haben, interessiertdie Heiratenden gemeinhin nur am Rand.

    Weil die finanziellen Konsequenzen, auch - oder erst recht - wennsie vorerst nicht im Brennpunkt stehen, faktisch sehr gewichtigsind, ist eine weitreichende Vertrags-Form vorgesehen.

    Wenn wir oben gesagt haben, dass die Förmlichkeit der Ehe ein Reliktsei, ist das jetzt entsprechend zu korrigieren. Das Relikt wirdaufgehoben durch zwei relativ junge Erscheinungen: durch das ehelicheGüterrecht, das Gütertrennung vorsieht und durch das Konkubinat.

    Lange Zeit mussten Frauen heiraten, weil sie keine Ausbildung undgut bezahlte Arbeit erhielten. Männer bekommen noch heute keinebilligeren Haushälterinnen als Ehefrauen. Heutzutage aber lebentrotzdem immer mehr Menschen unverheiratet, sie heiraten nicht (Konkubinat) oder stammen aus der Mehrheit der Ehen, die mit der Zeitin Brüche geht (Scheidung). Deshalb sind im Recht zunehmend auchdie möglichen Rechtsfälle der Nichtverheirateten abgedeckt.

    Durch die Anpassungen und Ergänzungen werden im Familienrecht, besonders im Güterrecht Ehevertragsvorgaben gemacht, die man als Verträge auch ohne die Ehe sinnvoll eingehen kann. Die finanziellenAspekte werden dadurch quasi unabhängig von der Ehe.

    Da im neuen Eherecht auch die Gleichberechtigung und die Namensübertragung differenzierter geregelt sind, scheint der endgültigenAufhebung der Ehe im heutigen Sinne nur noch die "Verwaltung derKinder" als grösserer Brocken entgegen zu stehen. Diese Tendenztritt in den sogenannten Konkubinats-Verträge eindeutig zu tage.

    Exkurs: Können wir uns dem Recht entziehen?œ

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    Diese Frage wollen wir hier nicht kriminell verstehen! Sichdem Recht entziehen soll hier heissen, im Recht nicht beschrieben werden. (Die gleiche Frage behandelten wir bereitsbei der Erfüllung von Verträgen).

    Dass immer mehr Menschen im sogenannten Konkubinat leben,könnte man als Bemühung verstehen, nicht in rechtlichenVerhältnissen zu leben. Was aber macht unsere Rechtsschreibung?Üh��ÜŒSie beschreibt zunehmend mehr auch das Konkubinat. Nochwidersprüchlicher scheint es, wenn die Konkubinatspaare,die eben gerade keinen Ehevertrag schliessen wollen, einenKonkubinatsvertrag schliessen.

    (Diese Problematik lässt sich mit jener zwischen Abzahlungsª und Leasings-Verträgen vergleichen).

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    6. Rechtskundeœ

     

    Das menschliche Verhalten in der Gesellschaft wird nicht alleindurch das Recht, sondern auch durch Sitte und Moral bestimmt. Erstrebenswert wäre, dass sich Recht und Moral weitgehend decken.

    Wenn Recht und Moral zu weit auseinander klaffen, ergeben sich durchdie dadurch entstehende Rechtsunsicherheit unweigerlich gesellschaftliche Spannungen. Solche Spannungen reduzieren wir, indem wir dasRecht der Moral anpassen.

    Wer weiss, was die Moral jeweils beinhaltet?

    Um heraus zu finden, was der allgemeinen Moral als Recht erscheint,formulieren wir Hypothesen oder Gesetze. Wir überwachen die Abweichungen von unseren Gesetzen, und formulieren jeweils bessere Gesetze, wenn sich die alten nicht mehr bewähren.

    Natürlich ist das ein sehr schwieriger gesellschaftlicher Prozess,welcher sich in der Kompliziertheit unseres Rechtes und der Rechtsprechung niederschlägt.

    6.1. Die geschichtliche Aufhebung moralischer Verhältnisse

    in Verträgenœ

    Unser Recht entwickelt sich, indem in unserer Gesellschaft immermehr vormals moralische Verhältnisse explizit in Verträgen beschrieben werden. Früher war die Ehe eindeutig genug, jeder wusste aufgrund seiner Sittlichkeit, was in der Ehe gilt. Mit vermehrtem Auftreten von Scheidung-, Erb- und Versicherungsproblemen merkte manimmer mehr, dass man eben doch nicht so genau weiss, wie alle Fällezu regeln sind.

    Jetzt hat man im Recht praktisch so viele Fälle geregelt, dass manauf das sittliche oder moralische Wissen zur Regelung der Ehe baldganz verzichten kann.

    Diese Entwicklung ist eine gesellschaftliche, sie wird im Rechtnur beschrieben.

     

     

     

    6.2. Ziel der Rechtskundeœ

    Die Rechtskunde ist eine Beschreibung des Rechtes, also weil dasRecht selbst eine Beschreibung ist, eine Beschreibung einer Beschreibung. In der Rechtskunde soll der Studierende nicht vor allem lernen,wie einzelne Rechtsfälle zu lösen sind, sondern er soll begreifen,was unser Recht ist.


    REST

    Verträge

    Obligationen=vertragliche

    im rechtlichen Verpflichtungen

    Sinne

    *************************************************

    *

    * Schuldner schuldet Gläubiger etwas

    *

    * (Soll) (Haben)

    * Debi erhält Reise von Subj

    * Subj erhält Geld von Debi

    *

    *

    *************************************************

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    Weshalb gibt es immer mehr Gesezte?

    - Umweltkomplexität:

    - Zunahme de Bevölkerung

    - Technische Entwicklung

    - Sozialstaat:

    - Zunehmende Interessendelegation

    - Sinkende Selbstverantwortung

    - Gegenrecht

    - Zunehmende Akzeptanzprobleme

    ***********************

    Im Recht ist die Rechtsordnung beschrieben. Die Rechtsordnung istdas wirkliche Kräfteverhältnis bezüglich der im Recht beschriebenenBelange. Im Recht steht also welche Partei aufgrund ihrer Stärkeund Bündnisse welche Rechte erfolgreich beansprucht.