von Krafft-Ebing, Richard: Psychopathia sexualis. Eine klinisch-forensische Studie. 1886; 16. Auflage, hrsg. von Alber Moll. Stuttgart 1924
In Psychopathia sexualis (1886) definierte er die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung – also als eine erbliche Nervenkrankheit. Diese Diagnose erlaubte es ihm, sich für eine vollkommene Straffreiheit der Homosexualität auszusprechen, da Homosexuelle für ihre „Missbildung“ nicht selbst verantwortlich seien und die Homosexualität nicht ansteckend sei. Obwohl Krafft-Ebing zu seiner Zeit als maßgebliche Instanz auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin galt, blieb diese Theorie für die Straflosigkeit folgenlos.