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Verordnung, gesetzesähnliche Vorschrift, von einer Behörde der Exekutive erlassen
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Als Verordnung bezeichne ich ... DSGVO ... Oordnung ...
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.[1] Dazu bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz.
In der Schweiz gibt es neben Verordnungen der Regierung auch Parlaments- und Gerichtsverordnungen. Der Umfang dessen, was eine Verordnung zulässigerweise regeln kann, und ihr Wirkungsbereich sind im deutschsprachigen Raum unterschiedlich. Sie wird auch Rechtsverordnung genannt.
In der Rechtsordnung anderer Staaten ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der durch die Regierung oder ein Verwaltungsorgan erlassen wird.