Naturrecht        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]     

Als Naturrecht bezeichne ich die Differenz zwischen Recht und Naturrecht, wobei jedes Recht einen Anspruch begründet und das Naturrecht die Begründung als Natur bezeichnet. Typisch ist diese Idee etwa in den sogenannten "Menschenrechten" verkörpert.

Das Naturrecht als Ideologie ist zunächst (etwa bei T. Aquin) negativ formuliert: Wir leben durch die Gnade und haben kein Recht darauf. Die Gnade kommt allen zu, aber die Gnade kann einzelne besonders treffen oder auszeichnen, wodurch sie beispielsweise Könige von Gottes Gnaden werden - wogegen keinerlei positives Recht ankommen kann.
Dann erscheint das Naturrecht hintergründig (etwa in J. Lockes Aufklärung): Eigentum muss vertraglich geregelt werden, was ja nur geht, wenn es Eigentum - von Natur aus - gibt.
Schliesslich erscheint das Naturrecht in Form des Menschenrechtes als commonsense, gegen welchen nichts gesagt werden darf.

Auf dieser letzten Stufe erkenne ich die Inversion, in welcher das Naturrecht als positiver Rechtsanspruch (durch)gesetzt wird.

Wikipedia
Der Begriff Naturrecht (lateinisch ius naturae oder jus naturae, aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. ius naturale oder jus naturale, aus naturalis ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.


 
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