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Als "Textform" wird im bürgerlichen Zivil-Recht die Aufhebung des Grundsatzes der Formfreiheit bezeichnet, die Rechtsgeschäfte ohne Einhaltung einer bestimmten Form ermöglicht, so dass auch mündliche, gestische (Handschlag) und sogar stillschweigend abgeschlossene Verträge gültig sind. Bestimmte Verträge müssen eine bestimmte "Form" haben.
Hier ist - auch - etwas ganz anderes gemeint!

Textformatierung, Textsorte Satzform .... Text ... kommt noch ... ist eine der im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Formen für ein Rechtsgeschäft oder für bestimmte Erklärungen im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft (z. B. für die Widerrufsbelehrung). ...
 
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