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Homonyme: Stand als Körperhaltung, Marktstand, Stand als Stallteil, Stand des Wissens ..

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Stand ...Stände ...Ständegesellschaft ... Schicht ... Haustafel von M . Luther ... Stratifikation

Unter Ständegesellschaft versteht man in den Humanwissenschaften einen hierarchisch geordneten Teil einer Gesellschaft aus abgeschlossenen sozialen Gruppierungen – den Ständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung, Beruf, Besitz oder Bildung besteht.

Stand, Klasse und Schicht

Zu unterscheiden sind die soziologischen Begriffe Klasse und Schicht vom Stand: Von einer sozialen Klasse und sozialer Schichtung unterscheidet sich der Stand durch seine selbstdefinierten Unterscheidungsmerkmale zu anderen Gruppen, also eine Standesehre oder eine Standesethik, die als Standesverfassung eine verfassungsrechtliche Dimension annehmen kann – dann findet sich auch eine analoge Emblematik (etwa Siegel, Fahnen und Wappen, Insignien der Führungsfunktionen).

Darüber hinaus ist der Stand, im Unterschied zu Klasse und Schicht, die eine soziale Rolle darstellen, das persönliche Attribut eines Menschen. Insofern ähnelt die Standesgesellschaft der Kastenordnung. Dadurch ist eine ständische Ordnung wesentlich konservativer, Einzelpersonen können nicht leicht von Stand zu Stand wechseln, während Auf- und Abstieg in Klasse oder Schicht von wechselnden Lebensumständen bestimmt seien können. Häufig sind Stand und Kaste sogar erblich

Luther wählte aus den Apostelbriefen Sprüche, die folgende elf Stände betreffen: Prediger und Bischöfe, Obrigkeit, Ehemann, Ehefrau, Eltern, Kinder, Hausherrschaft, Dienerschaft, junge Leute, Witwen alle Christen insgesamt

[Schicht als Leitbegriff]
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