Als Sozietät bezeichne ich abstrakt das Material von Gesellschaft und Gemeinschaft. In der Soziologie dient der Terminus der bewussten Unterscheidung von "Gesellschaft" in der Alltagssprache und dem Gegenstand der Soziologie. Insbesondere verwende ich "sozietal", weil "sozial" nicht nur gesellschaftlich-gemeinschaftlich, sondern vor allem gemeinschaftlich in einem gut(gemeint)en Sinne heisst. Jemanden anlügen, ist in diesem umgangssprachlichen Sinn asozial, aber negativ sozial, oder eben sozietal, weil es ein Verhalten zwischen Menschen darstellt.
Der Begriff Sozietät wird für auf rechtliche geregelte Vereinigung verwendet, etwa als Anwaltssozietät, in welcher eine gemeinsame Berufsausübung, etwa in bezug auf Haftungen umschrieben wird. Es kann sich aber ebenso um Steuerberater, Architekten oder Angehörige aller anderen, freien Berufe handeln. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei jeweils um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft. Dabei wird der Ausdruck im eigentlichen Sinn, aber an einem spezifischen Ort verwendet.