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In der Schweiz wird der Ausdruck Referendum für ein verfasstes Recht verwendet, mit welchem Regierungsbschlüsse einer verbindlichen Volksabstimmung unterworfen werden können.

Als Referendum bezeichne ich - jenseits der Schweiz - eine von der Regierung den Bürgern zur Abstimmung vorgelegte Vorlage, wobei die Abstimmung im Prinzip keine Verbindlichkeit hat, das Resultat aber von den Regierungen nicht ohne weiteres überstimmt werden kann.

Ein exemplarischen Beispiel:
Brexit - mit allen Konsequenzen


 
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