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Als Indossament (Begebungsvermerk) bezeichne ich ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, beispielsweise auf der Rückseite eines Wechsels, durch den die Rechte aus dem Orderpapier auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.

Das Orderpapier, im Beispiel ein Wechsel, enthält, wer wem den Betrag auszuzahlen hat. Wenn der Wechsel nicht eingelöst, sondern als Zahlungsmittel verwendet wird, muss der Begebungsvermerk nachgeführt werden, so dass der neue Besitzer des Wechsels als Begünstigter eingetragen ist, weil das Geld nur an den Eingetragenen ausbezahlt werden muss und darf.

Der Wechsel ist älter als Geld. Eine Banknote ist kein Orderpapier, der Besitzer kann sie verwenden. Der Wechsel dagegen ist an einen bestimmten Besitzer gebunden, der aber per Eintrag auf dem Wechsel geändert werden kann.
Das scheint von der Geldpraxis her gesehen etwas umständlich, stellt aber sicher, dass das Geld nicht von Unberechtigten eingelöst werden kann. Der Einlösende muss erstens den Wechsel haben und zweitens darauf eingetragen sein.


 
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