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Heiler verwende ich

Als Heiler bezeichne ich ... Medizin Heilberuf bezeichnet im weitesten Sinn einen Beruf, der sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen auseinandersetzt. Hierzu zählten oder zählen etwa Bader, Psychotherapeut, Arzt und Notfallsanitäter. Für die Reglementierung der Heilkunde (ausgeübt von Heilkundigen) bedeutende Heilberufsordnungen und die Ausübung von Heilberufen betreffende Rechtsnormen wurden seit dem Mittelalter[1] erlassen Handlungszusammenhang,

==================== Der Begriff Heilkunde bezeichnet die Gesamtheit der menschlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Entstehung, Heilung und Verhinderung (Prävention) von Krankheiten. Er wird als Synonym für Medizin im Allgemeinen, aber auch innerhalb der Alternativmedizin, der Volksheilkunde und der Psychotherapie verwendet. =================== Der Begriff „Approbation“ wurde 1869 in der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund erstmals als Vorbedingung für die ärztliche Niederlassung in den deutschen Bundesstaaten eingeführt und in der Approbationsordnung zunächst bis 1935 verwendet. Die Approbation (lateinisch approbatio ‚Anerkennung‘, ‚Genehmigung‘) als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) auf Basis der entsprechenden Gesetze (Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Psychotherapeutengesetz, Bundes-Apothekerordnung, Bundes-Tierärzteordnung) erlassen werden. In Deutschland werden weder der Eid des Hippokrates noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend geleistet. ====================
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