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Als Bürger bezeichne ich ... Bourgeois ... Citoyen im Sinne des Staatsbürger ...

Bürgerbewegung ... Bürgerinitiative ...

Quasietymologisch sind Bürger und Bürge (Bürgschaft, bürgen) verwandt, wobei man sich dabei auf das römische Recht berufen müsste, in welchem nur Bürger bürgen konnten.
Im Falle von Staatsschulden schuldet der Staat die Besteuerung seiner Bürger und diese sind quasi auch die Bürgen,, weswegen sie in diesem Sinne ja auch Staatsbürger sind.

Wie "City" von der "Zitadelle" kommt, einer gegen ein Außen sich verteigenden erhöhten Festung, die Stadt sich also anstatt und anstelle der Stelle, die mit einer ungeregelteren, unvereinheitlichteren, nomadischeren Bewohnung einherging, errichtet und über sie erhebt, so ist der Bürger jener, der die Burg (ein älteres Wort für Stadt, Ablautform von Berg, also eine befestigte Flucht-Höhe) bewohnt und als seinen Besitz gegen Andere, immer bereits potentielle Aggressoren, verteidigt. "Stadt", Stätte von Dominanz und Repräsentanz, wird daher zum Ausdruck und Niederschlag eines die Gesellschaftlichkeit überhaupt prägenden Besitzverhältnisses, das sich über ein Recht aussteuert, das sich im Eigentumsrecht zusammenfasst und das Sein als territorial befestigtes Haben und Halten einer Stellung (sowie Verwahrung gegen deren Preisgabe) festschreibt.

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