Auftrag        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]         [ Meine Blogs ]
 
bild

In der Juristerei wird der Auftrag von seiner Bezahlung getrennt. Normalerweise werden in diesem Sinn bei einem Geschäftsfall zwei Verträge abgeschlossen: Ich nehme einen Auftrag an, wenn der Auftraggeber mir in einem zweiten Vertrag eine Bezahlung ohne Gegenleistung zusichert.
Wenn ein Bäcker meinen Auftrag annimmt, mir ein Brötchen zu geben, muss er das tun - unentgeltlich. Wenn wir gleichzeitig einen Bezahlungsvertrag schliessen, den ich nicht erfülle, muss er mir das Brötchen geben. Er kann dann einklagen, dass ich den anderen Vertrag nicht erfüllt habe.
So ist die Rechtssprechung, ich kann nichts dafür, sondern nur einige Kontexte erläutern, in welchen eben der Auftragsgeber nichts bezahlt, weil er den Auftrag nur vermittelt.

Als Auftrag bezeichne ich einen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das im Vertag Festgelegte auszuführen.

In sehr vielen Fällen ist der Vertrag implizit, oder durch Handschlag bekräftigt.

In sehr vielen Fällen ist der Vertrag in einer Institution aufgehoben, in welcher der Träger einer Rolle - dann normalerweise unentgeltliche - Aufträge verteilt.

Beispiele:
Der Lehrer erteilt den Schülern einen Auftrag, typischerweise eine Aufgabe zu "lösen".
Der Vorarbeiter gibt dem Arbeiter einen Auftrag, für den er ihn natürlich nicht bezahlt (siehe innerbetriebliche Arbeitsteilung).


 

Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter ist eine Novelle von Friedrich Dürrenmatt. Das Buch ist in 24 einzelnen Sätzen geschrieben, die je ein Kapitel ausmachen. Es wurde im Jahre 1986 veröffentlicht und gehört damit zu den späten Werken des Autors. Dürrenmatt erzählt die Geschichte der Filmmacherin F., die den Auftrag erhält, einem Mord auf den Grund zu gehen und auf der Suche nach der Wahrheit selbst in die irrwitzige Geschichte verwickelt wird. []


 
[ wp ]