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Als Ableitungen bezeichne ich ...

Ablass oder Indulgenz (lateinisch indulgentia), veraltet auch römische Gnade, ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach kirchlicher Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Es gibt Teilablässe oder vollkommene Ablässe, die die Gläubigen unter von der Kirche bestimmten Bedingungen erlangen können. Ablässe können auch Verstorbenen zugewendet werden.

Ablassbriefe waren einseitig mit einem formelhaften Text in der Donat-Kalender-Type bedruckt, und die ersten Auflagen erschienen auf Pergament. Nach dem Kauf musste der Gläubige nur noch seinen Namen in das vorgesehene Feld eintragen und ihn bei der nächsten Beichte abgeben. Daraufhin wurden ihm Sündenstrafen erlassen. Die durch den Buchdruck geschaffene Vervielfältigungsmöglichkeit ermöglichte eine hohe Auflage und weite Verbreitung. Ein bis heute erhaltenes Exemplar ist durch eine handschriftliche Notiz auf den 22. Oktober 1454, ein weiteres auf den 26. Januar 1455 datiert. Hypothesen


 
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