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Bei politischen Initiativen unterscheide ich umgangssprachlich - wohl weil ich in der Schweiz lebe - Volksinitiativen und Bürgerinitiativen. Erstere ist - etwa in der Schweiz - ein verfasstes Verfahren, letzteres eine Option der Zivilgesellschaft, wie etwa Demonstrationen, wobei oft ein implizit verfasstes Recht geltend gemacht wird.

Als Volksinitiative bezeichne ich eine politische Initiative, die nicht von einer Regierungsbehörde initiiert wird und eine Veränderung der Verfassung oder des Gesetzes beabsichtigt.

Die Volksinitiative ist ein politisches Mittel der Zivilgesellschaft.

siehe dazu schweizerische Volksinitiative (Begriff) und schweizerische Volksinitiativen (Instazen)

Oft ist auch von Volksbegehren die Rede, wenn das Initiativrecht nur implizit vorhanden ist. In solchen Graubereichen muss die Regierung entscheiden, ob und wie sie reagieren will. Beim Brexit etwa war von einer "konsultativen" Abstimmung die Rede, die dann aber als verbindlich eingestuft wurde.


 
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