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Spezielle Verwendung des Ausdrucks:
Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition in § 779 BGB).
Sprachfiguren wie Metaphern werden oft als Vergleiche bezeichnet.

Als Vergleichen bezeichne ich die Operation, mit welcher ich als Beobachter zwischen den verglichenen Objekten Unterschiede suche. Wenn ich keine Unterschiede erkenne, bezeichne ich die Objekte als gleich.

Gleichheit beziehe ich immer auf gewählte Apekte, sie ist relativ zur verwendeten Auflösung.

Eine spezifische Variante des Vergleichens bezeichne ich als Messen
eine andere als Bewerten
eine andere als Kritik.


 
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