Verbot        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als Verbote bezeichne ich - wie Gebote - normativ interpretierte Gesetze.

Beispiele:
Jemanden umbringen ist verboten.

Als Verbot interpretiert ist ein Gesetz ein Befehl zur Unterlassung einer bestimmten Handlung. Bestimmte Gesetze beschreiben bedingte Konsequenzen von bestimmten Handlungen: Wenn jemand jemand umbringt - und als Bedingung dieser Tat überführt wird - wird er seinerseits getötet (bei Todesstrafe).
Das eigentliche Gesetz verbindet eine Handlung mit einer Konsequenz. Es verbietet die Handlung nicht.

Hinweis:
Mitte des 19. Jahrhunderts definiert das Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit das Verbot als Gegenbegriff zum Gebot und weist auf strafbewehrte Konsequenzen hin: „Verbot (Interdictum, Inhibitio), der Befehl zur Unterlassung einer Handlung, im Gegensatz von Gebot als dem Befehl zur Vornahme einer solchen. [...], insofern das V. zugleich mit einem Strafgebot versehen war, kann der dawider Handelnde in Strafe u. Schadensersatz verfallen. [...]“ – Pierer's Universal-Lexikon. Altenburg, 1857-1865, Band 18, S. 451

Synonyme: Tabu, Bann, Interdikt oder Prohibition
Gegenbegriffe: Erlaubnis, Gebot

Ich interpretiere Verbot - wie Gebote - als Verheissungen. Anstelle von "Du sollst nicht töten" lese ich "Du wirst nicht töten" (mehr unter Gebote

siehe auch Pflicht und Zwang


 
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