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Wikipedia
Ein Urheber ist jemand, der etwas verursacht oder veranlasst hat, ein Anstifter, Initiator, Verfasser oder Verursacher ist (im Sinne allgemeiner Handlungsautorenschaft). Das Wort Urheber ist im Deutschen seit dem 15. Jahrhundert belegt. Es ist eine Ableitung des mittelhochdeutschen urhap (althochdeutsch urhab) mit den Bedeutungen „Anfang“, „Ursache“ und „Ursprung“. Bei der Herausbildung der Wortbedeutung spielte insbesondere das lateinische Wort auctor („Veranlasser“, „Anstifter“) eine bedeutende Rolle, da Urheber als dessen Übersetzung verwendet wurde. Die Zusammensetzung Urheberrecht entstand im 19. Jahrhundert.[2]


 
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