Technizität        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]      [ Wortendung -ik ]     

Den Ausdruck Technizität verwende ich ....

aus der Wikipedia:
Technizität ist ein hauptsächlich in der Rechtssprache im Zusammenhang mit Patenten verwendeter Begriff. Neben Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit ist der technische Charakter einer Innovation eine weitere grundlegende Voraussetzung für deren Patentierung.

aus der Wikipedia:
Das EPÜ folgte damit der Entscheidung von IBM, von 1969[5], Software als eigenständiges Wirtschaftsgut von der Hardware getrennt zu vermarkten[6] und statt Patenten Copyright iVm. Nutzungslizenzen.[7] für den Eigentumsschutz vorzusehen. Im Wortlaut folgte der Ausschlusskatalog im Wesentlichen dem französischen Vorbild Loi n°68-1 Article 7 von 1968[8]. Eine Unterscheidung von Programmen für Telekommunikation[9], Dienstprogrammen[10], Industrieautomation[11][12] oder Börsentransaktionen[13] wurde im EPÜ nicht getroffen. Die Technizitätsdebatte um Software starte das BGH-Urteil Dispositionsprogramm[14] mit seiner Aussage „Denn der Begriff der Technik erscheint auch sachlich als das einzig brauchbare Abgrenzungskriterium gegenüber andersartigen geistigen Leistungen des Menschen, für die ein Patentschutz weder vorgesehen noch geeignet ist“. Die Begründung bezog sich auf die Definition des Begriffs der Technik aus der Entscheidung „Rote Taube“ von 1969, bei dem es um die Wiederholbarkeit (jetzt § 34 Abs. 4 PatG) ging. Als patentierbar bezeichnet wurde: „eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges“.



Literatur
siehe auch Elektro(tech)nik, Technik als soziales System, Technizismus
http://kybernetiks.wordpress.com: Technologietheorien ]
 
[wp]