Staatsbankrott        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]      [ Mehr zum Thema ]

Als Staatsbankrott bezeichne ich halb tautologischerweise den Bankrott eines Staates (siehe auch Staatsverschuldung).

Anmerkungen:


Ich unterscheide drei Arten von Staatsbankrott;

  • der Staat bestreitet als höchste Gerichtsinstanz - innerhalb des Staates - die Rechtmäßigkeit der Schuld („repudiation“). Beispiel: Mississippi hat im Januar 1841 die Rückzahlung von 7 Millionen Dollar verweigert.
  • neue Regierungen übernehmen die Schulden der Vorgängerregierung - innerhalb eines neu gegründeteten Staates - nicht. Beispiel: Russland weigerte sich 1917, die vom Zarenreich aufgenommenen Schulden zu begleichen.
  • Zahlungseinstellung (Moratorium), die mit Währungskrisen verbunden sind, wo Staaten sich in Fremdwährungen verschulden. Argentinien hat 2002 mit einem Staatsnotstand begründet, dass private Gläubiger nicht mehr bedient werden. Die IWF-Kredite wurden weiterhin bedient, weil diese Trennung der Kreditoren als pragmatisch-passabler Weg erschien, obwohl er die Gleichbehandlung der Gäubiger - die ja auch nicht gleichartig sind - verletze.

    Eine Liste gibt es in der Wikipedia Staatsbankrotte


     
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