Schweizerische Eidgenossenschaft
die Schweiz als Staat
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Hier geht es um die Schweiz als Staat, also nicht um die Schweiz überhaupt, sondern um einen exemplarischen Fall einer staatlichen Nation, in deren Selbstdarstellung - F. Dürrenmatt: „Die Welt wird entweder untergehen oder verschweizern".
Und was die Schweiz jenseits des Staates ist, sagten ein paar Kulturschaffende so: "La Suisse n'existe pas", aber wir haben im Commonsense der Medien und der Schulbücher (typisch Wikipedia) natürlich oder naturwüchsig trotzdem eine Schweiz überhaupt.


Die Schweiz hat drei Homepages ("www.schweiz", was ich naiverweise erwarten würde, gibt es aber nicht):

www.swissworld.org (was niemand wissen muss),
www.ch.ch (was Einwohner wissen sollten) und
www.admin.ch (über den Staat).

Ich unterscheide Geschichten zur Autopoiese der Schweiz, also das, was in Geschichtsbüchern steht, und die politisch verfasste Selbstdarstellung der Nation in Form von Recht und Behörden, was die Behörden als Administration bezeichnen.


Die Selbstdarstellung des Staates:


 
 
 

Die URL "www.admin.ch" zeigt an, dass es nicht um die Schweiz überhaupt geht, sondern um die Administration des Staates "Schweiz", der so "existiert", dass sich seine Administration von dieser selbst so beschreiben lässt.

"Die Schweiz ist eine Willensnation: Sie bildet weder ethnisch noch sprachlich oder religiös eine Einheit. Seit 1848 ist sie ein Bundesstaat. Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und gliedert sich in die drei politischen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden."
(In dieser - staatlichen - Darstellung fehlt der Ausdruck "Demokratie". Dafür wird die Souveränität hierarchisch und nicht basisdemokratisch begründet):

Die Selbstdarstellung der Schweizerischen Administration unterscheidet im Internet folgende Hauptbereiche:

  • Aktuell
  • Die Bundesbehörden
  • Bundesrecht
  • Dokumentation
  • Dienstleistungen
    und quasi reflexiv "Über dieses Portal": Willkommen bei den Schweizerischen Bundesbehörden!

Mitte 2015 wurde die Seite total überarbeitet, deshalb zum Vergleich:(https://web.archive.org/web/20130405133117/ http://www.admin.ch/org/polit/index.html?lang=de)

Unter "Aktuell" erscheinen (beispielsweise, nicht aktuell): Medieninformationen, Vernehmlassungen, Wahlen und Abstimmungen, Frankenstärke, Folgen der Annahme der Initiative „Gegen Masseneinwanderung“

Unter "Bundesbehörden" erscheinen Der Schweizerische Bundesstaat, Politische Organisation der Schweiz, Nationalhymne, Bundesbrief von 1291, Bundesverfassung, Das Parlament, Der Bundesrat, Die Bundesverwaltung, Eidgenössischer Staatskalender, Die Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Unter "Bundesrecht" erscheinen , Suche und Neuigkeiten, Systematische Rechtssammlung, Neuigkeiten SR, Stichwortverzeichnis, Landesrecht, Internationales Recht, Rechtstexte zu Sektoriellen Abkommen CH-EU, Inkrafttreten, Aufgehobene Erlasse nach Aufhebungsdatum, Aufgehobene Erlasse nach Beschlussdatum, Amtliche Sammlung, Ausserordentliche Veröffentlichungen, Bundesblatt, Weisungen des Bundesrates, Vernehmlassungen, Geplante Vernehmlassungen, Laufende Vernehmlassungen, Abgeschlossene Vernehmlassungen, Ausserparlamentarische Kommissionen, Nach Kommissionsarten, Nach Departementenm, Statistiken zu den Kommissionsarte, Verwaltungspraxis der Bundesbehörden, Links

Unter "Dokumentation" erscheinen Rechtsprechung, Abstimmungen, Publikationen, Der Bund kurz erklärt, Zugang zu amtlichen Dokumenten, Externe Studien

Unter "Dienstleistungen" erscheinen News abonnieren, Publikationen bestellen, Stellenanzeigen des Bundes

Kritische Anmerkungen:

Das "Portal" und dessen Gliederung muten mich - auch in der neuen Version mit etwas mehr Personenkult und PR-Sprache - chaotisch an, ich kann keinerlei Struktur oder Perspektive erkennen. Die "administrative Verwaltung" zeigt mit diesem Portal das Dilemma ihres Selbstverständnisses, sie weiss nicht, ob sie den Staat (und dessen Bevölkerung) führt oder administriert. Und sie "informiert" zu sehr vielen Zusammenhängen, die sinnvollerweise bereits auf den anderen Homepages (www.swissworld.org und www.ch.ch) zu finden sind.

Die Behörden sind ein Teil des Rechtes, sie erscheinen aber an erster Stelle, wie wenn sie das Recht verfügen würden, was wohl auch einem Selbstverständnis des Führens entspricht.

Als Bundesrecht erscheint nicht etwa die Staats-Verfassung, sondern eine "Systematische Rechtssammlung", in welcher "Landesrecht" und "Internationales Recht" unterschieden wird. Die Unterstellung unter internationales Recht erscheint so nicht als Teil der Staats-Verfassung.
Die "Systematische Rechtssammlung" beginnt - einer eigenartigen Pragmatik folgend - mit Neuigkeiten und Stichwörtern.

In dieser Selbstdarstellung werden Bundesbehörden und Bundesrecht unterscheiden - wobei die Behörden offensichtlich wichtiger scheinen (in der neuen Fassung noch mehr).

Kritische Anmerkungen:

Die Bundes-Verfassung, die unter administrativen Gesichtspunkten über allem steht, erscheint als erster Eintrag im sinnig bezeichneten Kapitel "Staat – Volk – Behörden", in welchem Staat und Volk im Unterschied zu den Behörden keine eigenen Abschnitte bilden.
Im Bundesrecht wird dann die Bundesverfassung, unter welcher alles steht, unter Punkt 1) aufgeführt, während das Privat- und das Strafrecht quasi übergeordent angesiedelt werden.

Bei der Gründung des Bundesstaates wurden diesem die Währung und deren militärische Verteidigung delegiert, alles andere ist bei den Gemeinden und den Kantonen verblieben. Im Selbstverständnis einer exzessiven Subsidiarität: "Die obere Ebene entscheidet nur, was die Kräfte der unteren Ebene übersteigt", wird jede nur denkbare Aufgabe nach oben genommen.


Was in der Selbstdarstellung gar keinen Ausdruck findet, ist die

Währung als Wesen der Nation

Die Nationalbank erscheint unter "Wirtschaft", und nicht etwa unter "Finanzen", was die Nationalbank als Bank-Unternehmen erscheinen lässt, was angesichts ihrer Rechtsform als private AG eine spezifische Plausibilttät hat.

  • Unter 9.4 Handel wird wie folgt aufgeteilt

    • 941 Geld. Mass und Gewicht. Edelmetalle. Sprengstoffe
    • 942 Preise
    • 943 Ausübung des Handels
    • 944 Konsumentenschutz
    • 946 Aussenhandel
       
  • Unter 9.5 Kredit wird wie folgt aufgeteilt

    • 951 Kreditinstitute
      • 951.1 Schweizerische Nationalbank
        • 951.11 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über die
          Schweizerische Nationalbank (Nationalbankgesetz, NBG)
      • 951.9 Vorkehren für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung
    • 952 Banken und Sparkassen
    • 953 Sperrung von Geldern und Zahlungsverkehr
    • 954 Börsen und Effektenhandel
    • 955 Geldwäscherei
    • 956 Finanzmarktaufsicht
    • 957 Bucheffekten

Kritische Anmerkungen:

Geld erscheint als Sache des Handels, während die Nationalbank als eine Saches des Kredites und dort - anders als Banken - als Kreditinstitut gesehen wird.