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Als Scheck (Cheque, Check) bezeichne ich ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers gegen Vorlage des Schecks einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.
Beim Scheck gibt es also mindestens drei Beteiligte, nämlich den Aussteller (Schuldner), das Kreditinstitut als Bezogener und den Zahlungsempfänger (auch Begünstigter, Remittent) als Gläubiger. Der Fachausdruck "Bezogener" verweist darauf, dass ein Dritter das Geld auszahlen muss. Der Scheck kann also zwei mal scheitern: er kann ungedeckt sein, oder das Kreditinstitut hat bankrott gemacht

Der Scheck ist - wie der Wechsel - ein "geborenes Orderpapier", er wird mittels Indossament übertragen. Die Zahlungsanweisung kann auf Barauszahlung (Barscheck) oder auf Kontogutschrift (Verrechnungsscheck) lauten.

Entwicklungslogisch ist der Scheck ein Wechsel, der ein Girokonto voraussetzt, was beim - in diesem Sinne primitiveren - Wechsel noch nicht der Fall ist. Es geht dabei um den Entwicklungsschritt vom Kontokorrent zum Girokonto.

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Etwas Hintergrunds-Geschichte zum Scheck überhaupt (liegt schon weiter zurück):
Der Scheck ist eine Form des Wechsels, den die Banken eingeführt haben. Diese Geschichte habe ich beim Wechsel ausführlicher beschrieben.
Hier also nur: 1717 hat die Bank of England „Zahlungsanweisung mit Kontrollabschnitt“ eingeführt.
1770 wurde ein Clearinghaus zur gegenseitigen Verrechnung eröffnet.
Der englische Ausdruck bill of exchange wurde anfänglich wohl für Wechsel und Schecks verwendet.
Die heutige deutsche Schreibweise ist seit 1908 belegt.

Etwas Geschichte zum Scheck als Eurocheque (gerade vergangene Zeit):
Der Eurocheque (Eigenschreibweise: eurocheque) war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines Eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, der durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte (Eurocheque-Karte, EC-Karte) als bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde.
Die EC-Karte wurde im Laufe der Zeit um die Funktion einer Debitkarte ergänzt, um an einem Bank- oder Sparkassenautomaten Geld abheben zu können.

Rechtszeugs:
Der Scheck ist eine Urkunde, die bei Streitfragen zu einem Urkundenprozess führt. In der Praxis verwenden die Kreditinstitute meist individuelle Inhaberschecks, die den Scheck zu einem faktischen Inhaberpapier machen, das ohne Indossament übertragbar ist. Ein Scheck ist formgebunden (Scheckstrenge), aber nicht formulargebunden.
Ein Check ist kein Papiergeld.


 
[ (Quasi-Etymologie und Geschichte(n) ]
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Geld
2016, Buch und Kindle

Fazit:
Geld ist historisch gesehen eine Übergangsform, die eine Möglichkeit geboten hat, Währungen einzuführen. Goldmünzen und Banknoten machten anschaulich, was in der Währung gemeint ist und waren wohl notwendig, um den Preis der Währungseinheiten festzulegen. Aber heute braucht niemand mehr Geld, weil wir alles gegenseitig in Währungseinheiten verrechnen können.


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