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siehe Haushalt - von einem privaten Haushalt zu sprechen wäre eine Tautologie, wenn nicht der öffentliche Haushalt erfunden worden wäre.

Der öffentliche Haushalt beruht auf einer Metapher, die das merkantilistische Prinzip bezeichnet, dass Steuereinnahmen für Aufgaben verwendet, die nicht privat erfüllt werden.

Zur Geschichte: Die im Absolutismus ausgeprägte Vorstellung, wonach der Monarch Eigentümer seines Hoheitgebietes ist, das von Vasallen (Fürsten) besitzt wird

Der öffentliche Haushalt beruht auf einer Metapher, die das merkantilistische Prinzip bezeichnet, dass Steuereinnahmen für Aufgaben verwendet, die nicht privat erfüllt werden. Die wichtigsten solcher Aufgaben sind Geld, Militär und deren politische Verwaltung. Der öffentliche Haushalt hat ein ausgeglichenes Budget.

Der Haushalt erfüllt - je nach Ebene der staatlichen Untergliederung - verschiedene Aufgaben. Während der Staatshaushalt übergeordnete Ausgabenstrukturen aufweist (etwa Landesverteidigung, Entwicklungshilfe, Zinsen für Staatsanleihen), sind die Haushalte staatlicher Untergliederungen durch bevölkerungsnahe Ausgaben (kommunale Investitionen, soziale Transferleistungen) gekennzeichnet. Hauptaufgabe derartiger Haushalte ist der Betrieb einer Infrastruktur, die allen Mitgliedern der Gesellschaft als Staatsleistung im Rahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung steht. Dazu zählt etwa das Bildungswesen, das Rechtswesen, das Sicherheitswesen oder das Gesundheitswesen. Die wirtschaftlichen Aspekte der öffentlichen Haushalte sind Gegenstand einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin, der Finanzwissenschaft.[2] Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente öffentlicher Stellen.


 

Da der öffentliche Haushalt - aus welchem in den Geschichten dann die griechische Polis und der daran anknüpfende Begriff „Politik“ abgeleitet wurde - keinen Eigentümer hat, fehlt auch das Motiv Gewinn zu machen, was von den Merkantilisten und ihrem Kritiker im Reichtum der Nation verschleiert wird. In seinem die politische Ökonomie begründenden Buch „Wohlstand der Nationen“ beschreibt A. Smith den Staat als Nation, die kein eigenes Interesse wahrnimmt, sondern nur gesellschaftliche Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt.

Die Merkantilisten haben den Staats-Haushalt erfunden, indem sie den Staat der Fürsten als Haushalt auffassten, dem also die Aufgaben des Haushaltens übertragen und durch Verwaltungen zugleich weggenommen haben. Der Fürst war dabei zunächst als relativ absoluter Patriarch Vorstand und wurde dann Nutznieser, einer sich kapitalistisch entfaltenden Staatsverwaltung, die etwa von M. Foucault als Institutionalisierung beschrieben wurde. Dabei wurde der ursprüngliche Haushalt zum privaten Haushalt, dem ein öffentlicher Haushalt gegenübersteht.

Schon vor den Merkantilisten hat J. Bodin den Staat als Organisation von Familien aufgefasst, die wie die Familien organisiert sein sollte, was insbesondere eine Souveränität des Pater familia bedeutet, wobei damit sowohl ein absoluter Monarch wie auch eine republikanische Instanz gemeint sein kann. Der politische Haushalt wird bei J. Bodin noch von einer juristischen Person geführt, deren Gewalt nicht aufgeteilt ist, auch wenn Teile delegiert werden können.

Später wird der politische Haushalt als Organisationsform auf beliebige Wirtschaftseinheiten heruntergebrochen, die ihrerseits öffentlich oder privat sein können. Im realen Sozialismus werden private Haushalte veröffentlich (verstaatlicht), im Neoliberalismus werden alle öffentlichen Haushalte wieder privatisiert.

Der finanzielle Aspekt des politischen Haushaltes ist Gegenstand der politischen Ökonomie, die eben politisch(e) Ökonomie genannt wurde, weil die Ökonomie davor (seit Aristoteles den Ausdruck prägte) private Haushalte beschrieben hat.

Literatur:

E. Schumacher unterscheidet privat und öffentlich wie folgt:
öffentlich sollte möglichst gespart werden und privat sollte möglichst verschwendet werden, weil der öffentliche Haushalt BIP davon lebt, dass privat viel konsumiert wird.


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