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Historischen Lexikon der Schweiz

Der Militärunternehmer nahm in der Kriegsverfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jh. eine zentrale organisatorische Funktion wahr. Als privater Unternehmer bot er den Herrschaftsträgern, Kriegsherren genannt, Truppen gegen Bezahlung an. Der Vertrag, in dem die Leistungen vereinbart wurden, hiess Privat- oder Standeskapitulation, je nach dem, ob der Militärunternehmer diesen eigenhändig oder durch seine heimatlichen Obrigkeit vertreten abschloss. Zwei Ausprägungen des Militärunternehmertums sind bekannt: Bis etwa 1550 hoben die Anführer - wie die italienischen Condottieri - ein Heer auf eigenes Risiko aus und vermieteten dieses dem Meistbietenden; bereits ab 1450 bildeten Militärunternehmer ihre Einheit auch im Auftrag des Kriegsherrn. Die letztere Geschäftsform war die in der damaligen Eidgenossenschaft übliche. Nach beiden Modellen blieb der Militärunternehmer Eigentümer seines Verbandes, über den er nach Belieben verfügte.

Söldner, Sold


 
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