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Hier sind ein paar kontextlose Leserbriefe, die für sich alleine kaum verständlich sind: .


Anzeiger Bezirk Affoltern, 31.12.2013, S.10

Ein ziemlich eigenartiges Demokratieverständnis

Die Abstimmung über die Eigentumsverhältnisse bezüglich unseres Spitals hat - vorderhand - ein Resultat ergeben, mit welchem man je nach Neigung glücklich oder unglücklich ist. Viele, die über den Ausgang der Abstimmung wohl eher unglücklich sind, beklagen jetzt, dass der Zweckverband nicht aufgelöst werde(n könne), obwohl eine Mehrheit der Stimmbürger als auch eine Mehrheit der Gemeinden der Aufhebung des Zweckverbandes zugestimmt haben. Diese Klagen und die Vorstellung, dass es auf Mehrheiten ankäme, zeigen, dass viele schlicht nicht verstanden haben, worüber abgestimmt wurde. Wenn solche Klagen vom Präsidenten des Zweckverbandes oder von Präsidenten von Gemeinden mit Mehrheiten für die Auflösung des Zweckverbandes geäussert werden, ist das besonders fatal.

In der Abstimmung über die Rechtsform wurde nicht über die Aufhebung des Zweckverbandes, sondern über die Aufhebung eines Vertrages abgestimmt, den die beteiligten Gemeinden vor längerer Zeit eingegangen sind. In diesem Vertrag haben sich die Gemeinden als Vertragspartner - was bei Vertägen sehr üblich ist - darauf geeinigt, dass der Vertrag nicht gegen den Willen einer Vertragspartei aufgelöst werden kann. Der Sinn eines Vertrages besteht ja gerade darin, dass auch die Partei im Vertragsverhältnis bleibt, die ohne den Vertrag besser gestellt wäre. Verträge schützen jene, die ohne Vertrag schlechter abschneiden würden.

Wenn drei Personen einen Vertrag unterzeichnen, und zwei dieser Personen nach einer gewissen Zeit das Gefühl haben, sie wären ohne den Vertrag in einer besseren Situation, können sie den Vertrag nicht durch eine scheindemokratische Abstimmung, die ihnen die Mehrheit bringen würde, auflösen. Der Zweckverband beruht auf einem Vertrag. Wer hier von demokratischen Mehrheiten spricht, hat ein sehr eigenartiges Demokratieverständnis oder macht sehr populistische Politik.


Anzeiger Bezirk Affoltern, 05.11.2013, S.10

Demokratie und Delegierte

Vorbemerkung: Ich bin einer von den 14 Delegierten im Spitalzweckverband, die in der Presse und an verschiedenen Veranstaltungen zur Rechtsformänderung des Spitals recht regelmässig als kompetenzlose Durchwinker bezeichnet werden. Delegierter im Zweckverband bin ich, weil ich wie alle andern Delegierten Mitglied des Gemeinderates einer delegierenden Gemeinde bin. Ich spreche hier nicht über die Spitalabstimmung und auch nicht für andere Delegierte, sondern nur für mich. Ich bin sicher nicht in den Gemeinderat gewählt worden, weil ich irgendwelche Kompetenzen, geschweige denn Verwaltungsrats- oder Spitalkompetenzen hätte, sondern weil ich mich für dieses Amt überhaupt zur Verfügung gestellt habe. Spital-Delegierter von Aeugst bin ich nicht, weil ich innerhalb des Gemeinderates in Bezug auf Umwelt und Gesundheit bessere Kompetenzen als die anderen Gemeinderatsmitglieder hätte, sondern einfach weil jemand dieses Ressort - wie jedes andere - übernehmen muss. Die Anfeindungen bezüglich nicht vorhandener Kompetenz, die ich als Delegierter ertragen muss, sind für mich kein Problem. Man kann ja einfach kompetentere Leute wählen. Aber was ich als Delegierter andauernd über Demokratie hören muss, veranlasst mich, meine Rolle und mein Demokratieverständnis zu bedenken.

Es gibt offensichtlich zwei ganz verschiedene Arten, die Delegation zu verstehen. Im einen Fall wird der Delegierte als Soldat einer Partei mit partikulärem Interesse gesehen, der einen entsprechenden Auftrag erfüllen muss und dazu kaum irgendwelche Kompetenzen braucht. Im andern Fall repräsentiert der Delegierte an Versammlungen Menschen, die selbst an den Versammlungen nicht teilnehmen können, weil demokratische Versammlungen ab einer bestimmten Teilnehmermenge nicht mehr sinnvoll organisiert werden können. In der Schweiz unterscheiden wir Gemeinden und Städte daran, ob sich die Stimmberechtigten selbst in einer Gemeindeversammlung treffen oder ob sie Delegierte in ein Parlament schicken. Die demokratische Delegation beruht auf der statistischen Idee, dass ein frei gewähltes Parlament eine Gemeindeversammlung repräsentiert. Repräsentation heisst, dass die repräsentierende Versammlung, also beispielsweise das Parlament, zu den gleichen Einsichten kommt wie die repräsentierte Versammlung, die in diesem Fall die Gemeindeversammlung wäre, weil alle Meinungen und Ansichten ungefähr proportional vertreten sind, wenn die Delegierten als Menschen mit je einer bestimmten Meinung gesehen werden.

Die demokratische Delegiertenversammlung, bei welcher die Delegierten nicht nur irgendwelche partikuläre Entscheide übermitteln, beruht darauf, dass die Delegierten in der Delegiertenversammlung die von ihnen repräsentierte Versammlung im kleineren Massstab als demokratischen Prozess durchführen. Wenn - wie etwa im Zweckverand Spital - 14 verschiedene Delegierte aus verschiedenen Gemeinden zusammenkommen, kann man annehmen, dass einerseits alle Meinungen hinreichend vertreten sind und dass andrerseits statistisch dieselbe Kompetenz vorhanden ist wie in den delegierenden Gemeinden oder deren Gemeinderäten. Zweckverbände umfassen wie der Kanton oder der Staat mehrere Gemeinden. Es wäre recht eigenartig, wenn die Kantonsräte im Parlament jeweils das Resultat einer Gemeindeabstimmung oder die Vorstellung des Gemeinderates vertreten müssten. Die Delegiertenversammlung verliert ihren demokratischen Status, wenn die Delegierten nur als Boten von vorgefassten Partikulärinteressen einzelner Gemeinden oder Parteien erscheinen. In meinem Verständnis bin ich demokratischer Delegierter, sowohl im Gemeinderat als auch im Zweckverband. Das heisst, nicht ich vertrete jemanden, sondern die Delegiertenversammlungen vertreten grössere Versammlungen. Die Vertretung passiert auf der Ebene der Versammlung. Die Delegierten vertreten dabei nicht Meinungen aus der Bevölkerung, sondern die je eigene Meinung. Die Delegierten - die sich ja nicht selbst delegieren - können und müssen dazu die Meinung „der“ Bevölkerung gar nicht kennen, denn selbst wenn sie wüssten, was die Bevölkerung wirklich denkt, müssten sie ja verschiedenste Meinungen gleichzeitig oder eben einzelne Parteien vertreten.

Natürlich kann man das demokratische Delegationsprinzip schlecht finden, etwa weil man damit Parteiinteressen nicht so gut durchsetzen kann. Es gibt zwei Alternativen zur demokratischen Delegation. Die erste habe ich bereits genannt. Man kann man die Delegierten bevormunden und ihnen befehlen, wie sie zu entscheiden haben. Allerdings ist in demokratischen Verhältnissen im Unterschied zu wirtschaftlichen Verhältnissen schwer zu sehen, wer diese Bevormundung leisten sollte. Es gibt nicht die geringsten Anzeichen dafür, dass der Gemeinderat einer einzelnen Gemeinde die Bevölkerung des ganzen Bezirkes, die im Zweckverband eine Einheit bildet, besser repräsentiert als ein einzelner Delegierter, der im konkreten Fall auf 13 andere Delegierte trifft, zumal die Gemeinderäte nur aus 5 oder 7 Leuten bestehen, die sich hauptsächlich um andere Ressorts kümmern müssen.

wie an der Gemeindeversammlung die ganze Bevölkerung selbst teilnimmt. Wenn an der Urne abgestimmt wird, muss das Resultat nicht nochmals von einem Delegierten vertreten werden. Urnenabstimmungen haben gerade den Sinn, nicht die Delegierten entscheiden zu lassen. Allerdings sind Urnenabstimmungen auf Medien angewiesen, weil die Menschen vor der Urne nicht miteinander sprechen können. Ich glaube nicht, dass die Medien-Demokratie und mithin Urnenabstimmungen demokratischer sind als Delegiertenversammlungen. Urnenabstimmungen dienen vielmehr dazu, die Delegierten bei gewichtigen Entscheidungen zu entlasten, wozu wir in unserer Demokratie eigens auch das Referendum kennen. Dass Urnenabstimmungen demokratisch seien, höre ich hauptsächlich von Leuten, die sich werbende Medien leisten können, also von Vertretern von Parteien und Verbänden, die sich auch "Delegierte" in den grossen Parlamenten halten. Wer die Spitaldelegierten als Durchwinker beschimpft, hat vielleicht auch nur übersehen, dass sich die Delegiertenversammlung in einer spezifischen Hinsicht von der damit repräsentierten bezirksweiten Basis-Versammlung unterscheidet. Unter den Delegierten gilt wie in vielen Räten ein sogenanntes Kollegialitätsprinzip, in welchem sie implizit vereinbaren, das die Abstimmungsverhältnisse in einstimmigen Resultaten aufgehoben werden, die die Diskussionen davor nicht mehr zeigen. Es könnte sein, dass sich das Kollegialitätsprinzip in einer zunehmend parteiorientierten Mediendemokratie nicht länger bewährt, dass also die Delegierten - wie der Sack anstelle des Esels - anstelle Kollegialitätsprinzips geschlagen werden. Aber auch das werden wir wohl gelegentlich an der Urne entscheiden. Die Durchwinker-Anwürfe, die ich als Delegierter hören muss, haben für mich immerhin die gute Seite, dass ich meinen Delegiertenstatus für mich - und für die, die mich allenfalls künftig noch delegieren - genauer klären musste.

Rolf Todesco


Anzeiger Bezirk Affoltern, 12. April 2013, S.15

Was hat das mit der Rechtsform unseres Spitals zu tun?

Was hat das mit der Rechtsform unseres Spitals zu tun, dass einem Herr Hegetschweiler ein Hernn Bortoluzzi immer besser gefällt? (Leserbrief). Was hat das mit der Rechtsform unseres Spitals zu tun, dass ein Herr Sandhofer andere Leserbriefe einfach dumm und inkompetent findet? (Leserbrief).

Was hat das mit der Rechtsform unseres Spitals zu tun, dass der Kanton für die Finanzierung der Akutspitäler zuständig ist und das in Form von Fallpauschalen tut? Macht der Kanton das von der Rechtsform der Spitäler abhängig? Was hat es mit der Rechtsform unseres Spitals zu tun, ob die aktuellen Fallpauschalen reichen? Wird der er Kanton die Fallpauschalen, die er jederzeit anpassen kann, in Abhängigkeit der Rechtsform anpassen? Was hat das mit der Rechtsform des Spitals zu tun, ob ein Spital buchhalterisch Gewinn abwirft? Sind die Kosten des Spitals nicht vor allem durch die Löhne der Mitarbeitenden bestimmt? Was hat die Höhe dieser Löhne mit der Rechtsform zu tun? Was hat die Tatsache, dass unser Spital ein grosser Arbeitsgeber ist, mit der Rechtsform zu tun? Sind je nach Rechtsform mehr oder weniger Arbeitsstellen vorhanden? Was hat ein gutes "Controlling im Finanzbereich" (was immer das heissen soll) mit der Rechtsform des Spitals zu tun? Was hat die "unternehmerische" Kompetenz der Aufsichtsdelegierten, von welchen plötzlich soviel Expertenwissen verlangt wird, mit der Rechtsform des Spitals zu tun? Was hat die Rechtsform mit dem Verbleib auf der Spitalliste oder mit Kauf von Geräten wie etw einem Computertomografen zu tun? Was eigentlich ändert sich denn durch die Wahl einer Rechtsform?

Rolf Todesco


Wem gehört das Spital Affoltern

In der Diskussion um die Rechtsform des Spitals ist die Eigentumsfrage immer sehr diskret behandelt worden, obwohl die Rechtsform eigentlich besser Eigentumsform heissen würde, weil sie im Wesentlichen nur Eigentumsverhältnisse regelt und dabei insbesondere darüber hinweg sieht, inwiefern überhaupt von Eigentum gesprochen werden kann. Über die Rechtsform des Spitals haben wir abgestimmt, weil - etwas weit hergeholt - die Spitalfinanzierung politisch neu- oder neoliberal geregelt wurde. Im Jahr 2007 stimmten die Schweizer einem Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu, welchem der Kanton Zürich seit 2012 mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG) Rechnung trägt. Diese Gesetzgebung führte unter anderem die sogenannten Fallpauschalen ein, die den Bruttoertrag des Spitals darstellen, von welchem ein Spital auch seine Investitionen besteiten müsste.

Bis zur Inkrafttretung des SPFG hat sich der Kanton an den Investitionen der Spitäler beteiligt, also Geld für Spitäler ausgegeben, so wie er Geld für Strassen ausgibt. Dabei haben verschiedene Spitäler in Abhängigkeit davon, ob sie viel oder wenig ausgebaut haben, mehr oder wenig Geld bekommen. Damit die Spitäler, die jetzt in einem Fallpauschalen-Markt stehen, in Bezug auf Investitionen vergleichbare Ausgangsbedingungen haben, hat sich die Kantonsregierungen einen üblen Trick ausgedacht, der als Verordnung über die Umwandlung von Investitionsbeiträgen an Spitäler (InUV) erlassen wurde. Durch diese Verordnung hat der Kanton das Geld, das er definitiv ausgegeben hat, im Nachhinein in Darlehen umgewandelt. Die Spitäler hatten auf diese Weise über Nacht grosse Schulden beim Kanton. Und weil das Spital Affoltern gar nicht vermögens- und mithin auch nicht schuldenfähig war, hat der Kanton das Darlehen einfach den Gemeinden des Zweckverbandes aufgebürdet.

Diese absolut unglaubliche "Umwandlung, die jenseits von jedem Rechtsverständnis liegt, hat der Kanton mit folgender Argumentation durchgesetzt. Die Spitäler würden durch die Fallpauschalen Investitionsgelder vom Kanton bekommen und könnten so die vermeintlichen Darlehen, die sie auch vom Kanton bekommen haben, dem Kanton zurückzahlen. Durch diesen Trick wollte der Kanton die ungleichen Investitionsbeiträge an verschiedene Spitäler ausgleichen. Was neben dem sehr fraglichen Ausgleich tatsächlich gemacht wurde, ist eine Kapitalisierung der Spitalanlagen, die zuvor Allmende waren und durch die "Umwandlung" plötzlich als Hypotheken gesehen wurden. Ein Spitalgebäude etwa, das in keiner Art und Weise dem Kanton gehörte und vollständig bezahlt war, wird durch diese sogenannte Umwandlung im Nachhinein mit einer Hypothek belastet, für die der Kanton keinerlei Geld ausgibt. Weil in der - fiktiv ausgedachten - Buchhaltung des Spitals plötzlich eine grosse Hypotekarschuld erscheint, muss auf der andern Seite die Liegenschaft plötzlich einen entsprechenden Betrag Anlagevermögen oder eben Kapital wert sein.

Mit dieser Kantonslogik könnte natürlich jeder, der je etwas an das Spital bezahlt hat, dieses Geld im Nachhinein als Darlehen bezeichnen. Insbesondere die Gemeinden, die erhebliche Beiträge an das Spital bezahlt haben, könnten diese Gelder auch plötzlich als Darlehen sehen und damit die Hypotheken des Spitals entsprechend vergrössern. Da dem Spital dadurch aber eine Zinslast entstehen würde, die er mit den gegebenen Fallpauschalen bei weitem nicht aufbringen könnte, müssen die Gemeinden auf diese Kapitalisierung verzichten, weil sie so das Spital schliessen würden - wie der CEO des Spitals, dem diese Problematik sehr bewusst ist, mehrfach hervorgehoben hat.

Eine vermeintlich elegante Lösung hat die Betriebskommission darin gesehen, das Spital in eine Aktiengesellschaft "umzuwandeln". Auch diese Umwandlung ist ein übler Trick, bei welchem das Spital, das niemandem gehört, einer AG geschenkt worden wäre. Dabei hätte man das Spital privatisiert, gleichgültig wer die Aktien bekommen oder sich angeeignet hätte. Wenn sich eine Gemeinde an einer AG beteiligt, verändert sie die AG als private Institution in keinster Weise. Die AG wäre Eigentümer des Spitals geworden und hätte in ihrer Buchhaltung das Spital als Vermögen ausgewiesen. Die Aktionäre hätten dieses Vermögen "einbezahlt" ohne irgend etwas zu bezahlen - es sei denn, sie hätten wie der Kanton, Gelder die früher bezahlt wurden, plötzlich zurück verlangt, um damit dann Aktien zu kaufen.

Im Zweckverband, so wie dieser von der Verfassung gemeint war, gibt es kein Vermögen. Natürlich kann man das Spital als Liegenschaft und dessen Einrichtungen privatisieren und so zu Eigentum machen. In unserer Geschichte haben das viele Allmenden erlebt und es ist absehbar, dass diese Aneignungen weiterhin verfolgt werden. Dass der Zweckverband bisher ohne Haushalt auskommen musste, war eine sehr bewusste Wahl. Und wenn jetzt der Zweckverband einen Haushalt bekommt, was die Spielchen des Kantons irgendwie nötig machen, weshalb der Kanton die Gesetze einfach angepasst hat, dann stellt sich immer noch die Frage, wer aufgrund von was Eigentümer des Spitals sein soll.

Dass die zuständigen Juristen diesbezüglich ziemlich konfus waren, zeigt sich auch darin, dass die Spitalliegenschaft im Grundbuch als Eigentum des Spital eingetragen ist, obwohl das Spital bislang gar kein Eigentum haben kann. Diese Konfussion ist aber unerheblich, solange man das Spital nicht als Vermögenswert sondern als öffentliche Institution betrachtet. Die Gemeinden könnten ohne weiteres auf dubioses Eigentum am Spital verzichten, auch wenn der Zweckverband mit einem Haushalt ausgestaltet wird.

Die Statuten sagen, dass die Gemeinden ein allfälliges Defizit zu tragen haben, sie sagen nicht, dass das Spital in irgendeiner Weise Eigentum der Gemeinden ist. Wenn das Spital sich selbst gehört, ist es gut aufgestellt und kann sich vielleicht sogar das angestrebte Bettenhaus leisten. Dass die Gemeinden in der Verantwortung für das Spital stehen, bewirkt, dass das Spital wesentlich bessere Kreditkonditionen bekommt, als es eine AG je bekommen hätte. Die Änderung der Zweckverbandsstatuten sollte gut bedacht werden. Die Luft, die wir atmen, ist auch wertvoll und gehört (vorderhand) niemandem. Auch das Spital braucht keine Eigentümmer.

Rolf Todesco


1.10.2011 geschickt Vernetzungsprojekt Aeugst gut unterwegs Vor einem Jahr hat der Gemeinderat Aeugst a.A. das Ende 2009 auslaufende Vernetzungsprojekt um weitere 6 Jahre bis 2015 verlängert und im Jahr 2010 zusammen mit interessierten Landwirten verschiedene Umsetzungsmassnahmen eingeleitet. Zudem hat der Gemeinderat die kommunale Naturschutzkommission neu zusammengesetzt. Warum ein Vernetzungsprojekt? Die Landwirte leisten im Rahmen des ökologischen Ausgleichs mit der Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen wie extensiv genutzte Wiesen, Buntbrachen, Obstbäume und Hecken einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Förderung der Natur- und Landschaftswerte und die Förderung der Erlebnisqualität unseres Naherholungsraumes. So bewirtschaften die Landwirte in Aeugst zum Beispiel 82 Hektaren ökologische Ausgleichsflächen, was 21% der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht! Mit der 2001 vom Bund festgesetzten Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV), revidiert im Jahr 2008, werden ergänzende Anreize zur gezielten Förderung der biologischen Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichflächen und naturnahen Lebensräumen in unserer Landschaft geschaffen. Die Ausrichtung von Bonusentschädigungen für die Vernetzung erfolgt aufgrund eines Vernetzungsprojekts. Mit dem Vernetzungsprojekt werden folgende Ziele verfolgt: • Erhaltung und Förderung der Natur- und Landschaftswerte • Förderung der Vernetzung von naturnahen Lebensräumen • Förderung des Erlebnisreichtums und der Erholungseignung unserer Landschaft Zu diesem Zweck werden im Vernetzungsprojekt vorrangige Erhaltens- und Fördergebiete für die verschieden Ökoflächen-Typen festgelegt, zum Beispiel entlang von Bächen, Waldrändern, im Umfeld von Naturschutzobjekten und bereits bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen. Wenn ein Landwirt seine Ökoflächen innerhalb der bezeichneten Erhaltens- und Fördergebiete anlegt und die Bewirtschaftung auf die Bedürfnisse von ausgewählten Tier- und/oder Pflanzenarten abstimmt, hat er Anspruch auf den Bonusentschädigung für die Vernetzung. Positive Zwischenbilanz Die aktuelle Zwischenbilanz des verlängerten Vernetzungsprojekts in Aeugst zeigt bereits nach einem Jahr ein erfreuliches Bild: Rund zwei Drittel der Landwirte beteiligen sich mit gezielten Massnahmen am Projekt. Die Zielwerte für ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen sind bereits erreicht und motivieren für ergänzende Massnahmen. Im weiteren wurde im Jahr 2010 eine Baumpflanzaktion lanciert, in deren Verlauf über 30 junge Hochstamm-Obstbäume gepflanzt wurden. In den kommenden Jahren soll die Landschaft und Natur in Aeugst zudem durch weitere Aktionen, zum Beispiel durch die Ansaat von Blumenwiesen auf geeigneten Flächen, ergänzende Baumpflanzungen und die gezielte Pflege von Hecken zusätzlich aufgewertet werden. Um die Interessen und Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Vernetzung optimal aufeinander abstimmen und miteinander koordinieren zu können, hat der Gemeinderat zudem das Begleitgremium des Vernetzungsprojekts mit der kommunalen Naturschutzkommission zusammengelegt und die Kommission neu zusammengesetzt. Weiter ist vorgesehen, die getroffenen Massnahmen in der Landschaft im nächsten Jahr der Bevölkerung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und sie für die Naturschönheiten aus Bauernhand in Aeugst zu begeistern.