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Wikipedia
Leistungsschutzrechte (LSR) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem „verwandt“ sind.

Als Leistungsschutzrecht bezeichne ich ... ein Gesetz, das in Deutschland seit dem 1. August 2013 in Kraft ist und vor allem deutlich macht, wie das Internet die Medienwelt-Vorstellungen umkrempelt. Ursprünglich ging es darum, eine Verwertungsgesellschaft nach Art von VG Wort einzuführen, um die "Leistungen" von (Zeitungs)Verlagen durch "Leistungen" von Internetfirmen (Suchmaschinen Google) zu finanzieren. Das Gesetz zeigt jetzt aber vor allem, dass die Verhältnisse unverstanden sind. Es wird wohl zu einer Prozesslawine führen, was den grossen Verlagen sicher willkommen sein wird.

Am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes ist in der Wikipedia praktisch noch nichts darüber zu lesen.


 

Lange Zeit blieb Eulenspiegel in Köln in der Herberge. Einmal begab es sich, daß man das Essen so spät zum Feuer brachte, daß es später Mittag wurde, ehe die Kost fertig war. Eulenspiegel verdroß es sehr, daß er so lange fasten sollte. Der Wirt sah es ihm wohl an, daß es ihn verdroß, und er sprach zu ihm: wer nicht warten könne, bis die Kost zubereitet sei, der möge essen, was er habe. Eulenspiegel ging in eine Ecke und aß eine trockene Semmel auf. Dann setzte er sich an den Herd und beträufelte den Braten, bis er gar war. Als es zwölf schlug, wurde der Tisch gedeckt, und das Essen wurde gebracht. Der Wirt setzte sich zu den Gästen, aber Eulenspiegel blieb in der Küche am Herd. Der Wirt sprach: »Wie, Eulenspiegel, willst du nicht mit am Tisch sitzen?« »Nein«, sagte er, »ich mag nichts mehr essen, ich bin durch den Geruch des Bratens satt geworden.« Der Wirt schwieg und aß mit den Gästen, die nach dem Essen ihre Zeche bezahlten. Der eine ging fort, der andere blieb, und Eulenspiegel saß bei dem Feuer. Da kam der Wirt mit dem Zahlbrett, war zornig und sprach zu Eulenspiegel, er möge zwei kölnische Weißpfennige für das Mahl darauflegen. Eulenspiegel sagte: »Herr Wirt, seid Ihr ein solcher Mann, daß Ihr Geld von einem nehmt, der Eure Speise nicht gegessen hat?« Der Wirt sprach feindlich, er müsse das Geld geben. Habe Eulenspiegel auch nichts gegessen, so sei er doch von dem Geruch satt geworden. Er habe bei dem Braten gesessen, das sei soviel, als habe er an der Tafel gesessen und habe gegessen. Das müsse er ihm für eine Mahlzeit anrechnen. Da zog Eulenspiegel einen kölnischen Weißpfennig hervor, warf ihn auf die Bank und sprach: »Herr Wirt, hört Ihr diesen Klang?« Der Wirt sagte: »Diesen Klang höre ich wohl.« Eulenspiegel nahm schnell wieder den Pfennig auf, steckte ihn in seinen Säckel und sprach: »Soviel Euch der Klang des Pfennigs hilft, soviel hilft mir der Geruch des Bratens in meinem Bauch.« Der Wirt wurde unwirsch, denn er wollte den Weißpfennig haben, aber Eulenspiegel wollte ihm den nicht geben und das Gericht entscheiden lassen. Der Wirt gab es auf und wollte nicht vor das Gericht. Er befürchtete, daß Eulenspiegel es ihm so heimzahlen würde wie mit dem Klapptisch, ließ ihn im guten fortgehen und schenkte ihm die Zeche. Eulenspiegel zog von dannen, wanderte fort vom Rhein und zog wieder in das Land Sachsen.

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[S. Schulz]
[nzz 12.3.2019]
[Christoph Kappes]
[http://networkedblogs.com/NK1S9] []
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