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Als Legalität bezeichne ich die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. Der Begriff umfasst auch das gesetzliche Bestehen von Beziehungen zwischen Personen untereinander (z. B. legale Beziehung, legales Verhältnis), zwischen Personen und Sachen (z. B. legaler Waffenbesitz) und zwischen Personen und Rechten (z. B. Erlaubnis). Davon zu unterscheiden ist die Legitimität.


 
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