Leasing        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]

Als Leasing (engl. to lease = mieten) bezeichne ich eine spezifische Form des Mietvertrages, in welchem bestimmte definierte Leistungen wie etwa die Wartung vom "Mieter" übernommen werden, der normalerweise auch als schliesslicher Käufer des Restwertes auftritt. Der "Mieter" trägt also die Sach- und Preisgefahr.

Rechtlich wird Leasing beispielsweise von einem sogenannten Mietkauf abgegrenzt, wobei es um Eigentums- und Steuerverhältnisse geht.

Hier interessiert mich aber gerade die Differenz zwischen Mieten und Kaufen, die im Mietkauf als Ratenzahlung auf den Punkt gebracht, wobei auch die Ware quasi in Raten bezogen wird, obwohl sie nicht aufteilbar ist.

Seit Ende 2008 ist Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

Als Miete bezeichne .. Zinses .......Gebühr.


 
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