Kollateralschaden        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]         [ Meine Blogs ]

Als Kollateralschaden bezeichne ich ...., ... Im Rechtswesen bezeichnet ein Begleitschaden die Schäden an anderen Rechten (beispielsweise Schuld- und Verhaltenspflichten) eines von einem Hauptschaden Betroffenen. Wurde der Begleitschaden durch eine Schlechtleistung verursacht, spricht man auch von einem Mangelfolgeschaden.[1] Als Randschaden, Begleitschaden oder Kollateralschaden (von englisch collateral damage, aus lateinisch collateralis „seitlich, benachbart“) wird im Feuerwehr- und Rettungswesen jener Schaden bezeichnet, der durch die Rettungsmaßnahme erst verursacht wurde, aber zur Erreichung des Ziels unabdingbar war, beispielsweise ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes, ein Flurschaden bei der Zufahrt zu einem Einsatzort, ein durch eine den Umständen geschuldete, nicht schonende Rettungstechnik (zum Beispiel Sofortrettung) verursachtes Gebrechen oder eine Notamputation.[2]


 
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