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Kameralistik (von lateinisch camera „Zimmer, Gewölbe“, hier etwa „fürstliche Schatztruhe“), auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung, ist ein Verfahren der Buchführung. Sie wird ausschließlich im öffentlichen Sektor angewendet und ist das bisher bei den Gebietskörperschaften dominierende Buchführungsverfahren. Der Kameralismus ist als deutsche Variante des Merkantilismus, der herrschenden Wirtschaftspolitik im Zeitalter des Absolutismus (16.–18. Jahrhundert), bekannt. Das vorrangige Ziel des Kameralismus war der Wiederaufbau des durch den Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648) zerstörten Landes. Mit der Kameralistik wollte man die Wirtschaft durch staatliche Aktionen so beeinflussen, dass der Wohlstand einer Nation gemehrt würde. Sie fand ihre Begründung in der theoretischen Konzeption der Kameralwissenschaft (Staatswirtschaftslehre). Die kameralistische Buchführung wurde durch den österreichischen Hofrat Johann Mathias Puechberg 1762 erstmals schriftlich dargelegt [1]. Buchhaltung


 
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