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Ein Institut (auch Institution) im Sinne einer Organisation kann eine kulturelle, künstlerische, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Einrichtung der Lehre und Forschung sein. Der Begriff wurde im 18. Jahrhundert aus lateinisch institutum („Einrichtung“) entlehnt.[1] Seine Verwendung wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. ======== Ausgehend von den im Corpus Iuris Civilis unter Kaiser Justinian zusammengefassten „Institutionen“ (Institutiones Iustiniani) und Pandekten des römischen Rechts entwickelte sich unter dem Einfluss der Glossatoren und Postglossatoren bis in das 14. Jahrhundert eine Sammlung von Rechts- und Gesetzestexten, die in dieser Form im deutschen Recht rezipiert wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsinstitut ============

Als Institut bezeichne ich das - begriffliche - Produkt einer Institutionalisierung, in welcher durch Typisierung ein Deutungszusammenhang hervorgebracht wird.


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