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Die quasietymologische Herkunft liegt wohl in den Möbeln, die beim Wohnungswechsel im Unterschied zur Liegenschaft mitgenommen werden.
Der Ausdruck wird im Recht verwendet. Generell scheint der Ausdruck unbrauchbar, wenn nicht Werte von Liegenschaften gemeint sind.

Mobil und immobill ist eine wichtigtige Kategorie für die Ordnung der hergestellten Dinge, das ist hier aber nicht gemeint.

Als Immobilien bezeichne ich unbewegliches Sachgut im Privatbesitz. Hauptsächlich wird - im Recht - ein Grundstück mit Bauwerken als Immobilie bezeichnet, in der Schweiz ist in diesem Sinne eine Liegenschaft gemeint.
Eine Strasse oder eine Brücke ist keine Immobilie - eben auch dann nicht, wenn sie in Privatbesitz ist, weil sie das normalerweise nicht ist - und vice versa bei Liegenschaften.


 

Mobilie

Als Mobilie bezeichne ich bewegliches Sachgut (Fahrnis) im Privatbesitz.


 
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