immaterielles Eigentumsrecht        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]         [ Meine Bücher ]

Als immaterielles Eigentumsrecht bezeichne ich einen Rechtsanspruch auf immaterielle Vermögensgegenstände. Immaterieller Vermögensgegenstände sind nicht-physische Werte, die beispielsweise in Unternehmensbilanzen erscheinen können. Nach § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen konkret erfassbare Rechte und Werte, darauf geleistete Anzahlungen und der Geschäfts- oder Firmenwert. Konkret erfassbare Rechte und Werte sind letztlich auch Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte..." Konkret erfassbare Rechte und Werte sind letztlich auch Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente oder (erworbene) Marken), Urheberrechte), vergleichbare Ansprüche (z. B. Nutzungsrechte oder ungeschützte Erfindungen), Lizenzen an solchen Rechten und Werten sowie Software.

Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) sind intangible assets alle identifizierbaren, nicht monetären und nicht körperlichen Vermögenswerte. Ihre Bilanzierung ist im IAS 38 geregelt. Neben dem Kriterium der Identifizierbarkeit ist zu prüfen, ob die Werte unter der Kontrolle des bilanzierenden Unternehmens stehen, ob ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist und ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelt werden können.


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