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Als Hypothek bezeichne ich ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einer Liegenschaft als Kreditsicherheit für ein Darlehen dient.


 

"...so dass sie mein Konto mit einem negati-ven Eintrag eröffnet, den ich als Hypothek empfinde.
Rechtlich ist die Hypothek ein beschränktes Recht an einer Immobilie. Jenseits der juristischen Fachsprache wird häufig nicht das Grundpfandrecht, sondern das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet. Im allgemeinen Sinn verwende ich das Wort Hypothek für eine besondere Belastung, die sich etwa dadurch ergibt, dass mein Haus nicht mir, sondern der Bank gehört." )Todesco, R.: Geld, S.96


 
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