Differenztheoretisch kann Gewalt als Differenz zwischen eingesetzter Gewalt und Macht beobachtet werden. Macht bedeutet dann, dass Gewalt angewendert werden kann. Gewalt zweigt sich in bewusst herbeigeführter Beschädigung von Lebewesen.
Der Schaden, den Gewalt anrichtet, kann differentiell doppelt gesehen werden. Wer durch eine Gewalttat Schaden (irgendeine Verletzung) erleidet, kann auch psychisch Schaden erleiden, der sich dann auch als Furcht oder als Angst zeigen kann, also wiederum Macht konstituiert.
Beispiel:
Ein geschlagenes Lebewesen kann weitere Schläge in der Zukunft vermeiden wollen, indem es sich entsprechend verhält. Der Schaden besteht dann beispielsweise in Blutergüssen und in einer ursächlich gekopperlten Erinnerung an die Blutergüsse.
Etymologische kann Gewalt auf Verwalten zurückgeführt werden, wobei Gewalt dann für "Verwalten-können" im Sinne von Verfügen-können oder im Sinne des Vermögens zur Durchführung einer Handlung steht.
Beispiel:
Die Staatsgewalt setzt - wenn die Macht nicht ausreicht - mit Gewalt durch, was sie durchsetzen will.
Hinweise:
- Wenn etwa bei einem Einbruch die Türe mit "Gewalt" geöffnet wird, entsteht "Schaden" an der Türe. Der hier gemeinte Schaden ist aber der Folgeschaden der beschädigten Türe beim Eigentümer (Lebewesen) der Türe.
- Metaphorisch sage ich auch, dass ich beispielsweise eine verklemmte Schraube mit "Gewalt" öffne, weil ich dabei einen Schaden in Kauf nehme.
- In den Redeweisen "gewaltige Wirkung" und "gewaltige Leistung" wird "gewaltig" an das Vermögen höherer Gewalt (Staatsgewalt, noch höhere Gewalt) assoziiert.
- Das drohende Verweisen auf Gewalt kann als performative Handlung gesehen werden und wird dadurch seinerseits zur Gewalt.