Geburtsrecht        zurück ]      [ Stichworte ]      [ Literatur ]      [ Die Hyper-Bibliothek ]      [ Systemtheorie ]

Als Geburtsrecht bezeichne ich einen Anspruch auf ein monarchisches Mandat aufgrund von Verwandtschaft mit dem vorangehende Regenten. Ein typischer Adelstitel des Geburtsrechts ist Prinz für den Sohn eines Königs.

Fachsprachlich: Primogenitur


 
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